Full text: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Auswahl zu den Truppengattungen. 75 
Für die T'elegraphentruppen sind solche Militärpflichtige aus- 
zuwählen, welche geistig gut beanlagt und ihrer Berufsart nach 
für den besonderen Dienst dieser Truppe geeignet sind. 
Grösse bei der Infanterie und den Folegraphontruppen 
mindestens oo. . .. 1 m 54 em. 
„ „ den Jägern lm 75 cm bis mindestens . ‚ 1„54 „ 
„ „ den Kürassieren und Ulanen 1 m 75 bis 
mindestens . . . . . 1,67 „ 
„ „ den Dragonern und Husaren 1 m 72 cm 
bis.mindestens . . ‚,.. 1,57, 
„ „ der reitenden Artillerie 1 m 7 cm bis 
mindestens . . . en 1,„ 62 „ 
„ „ der fahrenden Artillerie mindestens . . 1, 62 
„ „ der Fussartillerie mindestens , . . 1 „ 67 
» „ den Pionieren und den Eisenbahntruppen 
mindestens . . 2. 2 2 222... 1,„ 62 „ 
ausnahmsweise bei den Pionieren 
(aber nur für Schiffer, Flösser) mindestens 
Grösse bei der Luftschifferabteilung mindestens 
ausnahmsweise für Handwerker mindestens 
„ „ dem Train 1m 75 cm bis mindestens 
(ausnahmsweise lm 54 cm). 
Von den Garderekruten, mit Ausnahme derjenigen für die 
leichte Kavallerie, muss wenigstens die Hälfte 1 m 75 em und 
darüber gross sein. 
Für die Marine wird der Ersatz aus der seemännischen*) und halb- 
seemännischen **) Bevölkerung entnommen, reichen die als brauch- 
bar befundenen Mannschaften hier nicht aus, so werden soweit als 
erforderlich noch geeignete Mannschaften der Landbevölkerung aus- 
gehoben. Mannschaften, welche der seemännischen und halbsee- 
männischen Bevölkerung angehören, dürfen in das Landheer nicht 
eingestellt werden. 
un u a BE a 
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VU DI 
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16. Aushebung. 
Über die von den Ersatz-Kommissionen gemusterten und 
rangierten Militärpflichtigen wird seitens der Öber- Ersatzkommissionen 
weitere Entscheidung getroffen. Sie werden entweder 
a. für einen Truppenteil ausgehoben, oder 
b. als überzählig vorläufig zurückgestellt, oder 
*) Zur seemännischen Bevölkerung rechnen: a) Seeleute von Beruf, die 
mindestens ein Jahr gefahren sind. b) See-, Küsten- und Hafffischer, welche 
die Fischerei länger als ein Jahr betreiben. c) Schiffszimmerleute und Segel- 
macher, die zur See gefahren sind. d) Maschinisten, Maschinistengehülfen und 
Heizer von See- und Flussdampfern. e) Schiffsköche und Schiffskellner. 
**) Zur halbseemännischen Bevölkerung gehören: a) Seeleute, die min- 
destens 12 Wochen gefahren sind. b) See-, Küsten- und Hafffischer, welche die 
Fischerei weniger als ein Jahr betrieben haben,