122 Die Laufbahnen in der Armee.
Zu den Korps-Stabsapothekerstellen und Garnison-Apotheker-
stellen werden nur solche Apotheker zugelassen, welche die
Approbation zum selbständigen Betriebe einer Apotheke besitzen,
daneben als Nahrungsmittelehemiker oder Chemiker ausgebildet sind,
ihrer aktiven Dienstzeit als Einjährig-Freiwillige genügt haben,
schuldenfrei und felddienstiähig sind.
Die Korps-Stabsapotheker, Garnison-Apotheker und Ober-
Apotheker sind obere Militär-Beamte im Offiziersrange, die Unter-
Apotheker und einj.-freiwilligen Militär-Apotheker untere Militär-
Beamte.
17. Büchsenmacher und Waffenmeister.
Zur Instandhaltung der Waffen sind jedem Bataillon der
Fusstruppen und jedem Karvallerie-Regiment je 1 Büchsenmacher
zugeteilt. Bei jeder Feldartillerie- Abteilung ist zur Instandhaltung der
Geschütze und Handwaflen 1 Waffenmeister angestellt.
Zu Büchsenmachern und \Waffenmeistern werden geeignete
Handwerker (Schlosser u. s. w.)
ernannt, welche ihrer aktiven
Dienstpflicht genügt, in einer
Gewehrfabrik bezw. Geschütz-
giesscrei und Artillerie-\erkstatt
für ihren Beruf besonders aus-
gebildet sind und ihre Befähigung
durch eine Prüfung dargelegt
haben.
Die Büchsenmacher und
Waffenmeister sind auf Kündi-
35, Walenmake mil minen Gehlfen 4 gung angestellte untere Militär-
Kurl Weiss, Koblenz. Beamte, welche den ihnen vor-
gesetzten Militärbefehlshabern untergeordnet sind; in bestimmten
Fällen haben sie in der für sie vorgeschriebenen Uniform zu er-
scheinen. im übrigen versehen sie ihren Dienst in Zivilkleidung.
Über Zeughausbüchsenmacher siehe Abschnitt Zeugpersonal.