Full text: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

122 Die Laufbahnen in der Armee. 
Zu den Korps-Stabsapothekerstellen und Garnison-Apotheker- 
stellen werden nur solche Apotheker zugelassen, welche die 
Approbation zum selbständigen Betriebe einer Apotheke besitzen, 
daneben als Nahrungsmittelehemiker oder Chemiker ausgebildet sind, 
ihrer aktiven Dienstzeit als Einjährig-Freiwillige genügt haben, 
schuldenfrei und felddienstiähig sind. 
Die Korps-Stabsapotheker, Garnison-Apotheker und Ober- 
Apotheker sind obere Militär-Beamte im Offiziersrange, die Unter- 
Apotheker und einj.-freiwilligen Militär-Apotheker untere Militär- 
Beamte. 
17. Büchsenmacher und Waffenmeister. 
Zur Instandhaltung der Waffen sind jedem Bataillon der 
Fusstruppen und jedem Karvallerie-Regiment je 1 Büchsenmacher 
zugeteilt. Bei jeder Feldartillerie- Abteilung ist zur Instandhaltung der 
Geschütze und Handwaflen 1 Waffenmeister angestellt. 
Zu Büchsenmachern und \Waffenmeistern werden geeignete 
Handwerker (Schlosser u. s. w.) 
ernannt, welche ihrer aktiven 
Dienstpflicht genügt, in einer 
Gewehrfabrik bezw. Geschütz- 
giesscrei und Artillerie-\erkstatt 
für ihren Beruf besonders aus- 
gebildet sind und ihre Befähigung 
durch eine Prüfung dargelegt 
haben. 
Die Büchsenmacher und 
Waffenmeister sind auf Kündi- 
35, Walenmake mil minen Gehlfen 4 gung angestellte untere Militär- 
Kurl Weiss, Koblenz. Beamte, welche den ihnen vor- 
gesetzten Militärbefehlshabern untergeordnet sind; in bestimmten 
Fällen haben sie in der für sie vorgeschriebenen Uniform zu er- 
scheinen. im übrigen versehen sie ihren Dienst in Zivilkleidung. 
Über Zeughausbüchsenmacher siehe Abschnitt Zeugpersonal.