Handfeuerwaffen. 141
auch leichter und weniger weittragend als das (iewehr [88, fauch
sind beim Gewehr 91 und beim Karabiner keine Vorrichtungen
zum Aufpflanzen eines Seitengewehres vorhanden, ferner ist der
Handgriff der Verschlusskammer und
das Visier etwas anders geformt als
beim Gewehr 88. Das Gewehr 91
unterscheidet sich von dem Karabiner
88 nur dadurch, dass an ersterem
eine Vorrichtung angebracht ist,
welche ein Zusammensetzen der Ge-
wehre ermöglicht. “
Das Visier reicht bei dem Ge- ei ee (im Fuderat
wehr 88 bis zu 2050 m, das des Ge-
wehres 91 und Karabiners 88 bis zu 1200 m.
Die Gewehre bestehen jeaus Lauf, Laufmantel, Visiereinrichtung,
Verschluss, Schaft und Beschlag.
Der Laufmantel hat hauptsächlich den Zweck, eine direkte
Berührung der Hand des Schützen mit dem beim Schiessen heiss
werdenden Laufe zu vermeiden.
Die Gewehre sind sogenannte Mehrlader, ein Nachfüllen der
Patronen hat erst nach je 5 Schüssen stattzufinden.
Mantel aus
I Stahlblech
©
Ss Kern a. Hartblei
. 7
Flessperp opfen = Pappeblättchen %
a 4
Pulverladung ” U
Beifelung Eindrehung für
die Auszieher- <
kralle \
Amboss
83. Platspatrone 88. Zündhütchen Zündglocke
89. Scharfe Patrone 88.
Schussleistungen des Geweahres 88.
(Nach der Schiessvorschrift für die Infanterie.)
Die Geschwindigkeit des Geschosses beträgt kurz vor der
Mündung 620 m.
Gesamtschussweite ungefähr 4000 m bei einem Erhöhungs-
winkel von etwa 82°,