Full text: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Wachen und Posten. 303 
5. Wachen und Posten. 
(Vergl. Garnison-Dienstvorschrift.) 
Die Wachen werden in Ehren- und Sicherheitswachen, die 
Posten (Schildwachen) in Ehren- und Sicherlieitsposten eingeteilt. 
Ehrenwachen und Posten erhalten 
fürstliche Personen und höhere Offiziere 
als Ehrenbezeugung; Sicherheitswachen 
und Posten dienen zur Bewachung be- 
stimmter Gegenstände u. s. w. 
Gemeinsamer Zweck beider Arten 
von Wachen und Posten ist ausserdem 
die Wahrung der allgemeinen Sicherheit; 
daneben sollen die Mannschaften die Aus- 
übung des Wachtdienstes kennen lernen. 
Die Wachen stehen unter den be- 
sonderen Befehlen des kommandierenden 
Generäls des Armeekorps, des Gouver- 
neurs bezw. Kommandanten der Festung 
bezw. des Garnisonältesten einer offenen 
Stadt, des Offiziers vom ÖOrtsdienst, des 
Rondeoffiziers und der Wachtbefehls- 
haber. 
Zum Garnison-Wachtdienst werden vorwiegend die Fusstruppen 
herangezogen, die berittenen Waffen stellen die Wachen in oder 
255. Auf Posten. 
256. Wache, herausgetreten und Ehrenbezeugung erweisend. 
vor den eigenen Kasernen, Garnisonswachen im allgemeinen nur, 
wenn Fusstruppen am Orte nicht anwesend sind. 
Sämtliche Wachen sind in der Regel mit scharfer Munition 
ausgerüstet, Welche einzelnen Posten mit scharier Munition aus- 
zustatten sind, wird besonders bestimmt.