Wachen und Posten. 303
5. Wachen und Posten.
(Vergl. Garnison-Dienstvorschrift.)
Die Wachen werden in Ehren- und Sicherheitswachen, die
Posten (Schildwachen) in Ehren- und Sicherlieitsposten eingeteilt.
Ehrenwachen und Posten erhalten
fürstliche Personen und höhere Offiziere
als Ehrenbezeugung; Sicherheitswachen
und Posten dienen zur Bewachung be-
stimmter Gegenstände u. s. w.
Gemeinsamer Zweck beider Arten
von Wachen und Posten ist ausserdem
die Wahrung der allgemeinen Sicherheit;
daneben sollen die Mannschaften die Aus-
übung des Wachtdienstes kennen lernen.
Die Wachen stehen unter den be-
sonderen Befehlen des kommandierenden
Generäls des Armeekorps, des Gouver-
neurs bezw. Kommandanten der Festung
bezw. des Garnisonältesten einer offenen
Stadt, des Offiziers vom ÖOrtsdienst, des
Rondeoffiziers und der Wachtbefehls-
haber.
Zum Garnison-Wachtdienst werden vorwiegend die Fusstruppen
herangezogen, die berittenen Waffen stellen die Wachen in oder
255. Auf Posten.
256. Wache, herausgetreten und Ehrenbezeugung erweisend.
vor den eigenen Kasernen, Garnisonswachen im allgemeinen nur,
wenn Fusstruppen am Orte nicht anwesend sind.
Sämtliche Wachen sind in der Regel mit scharfer Munition
ausgerüstet, Welche einzelnen Posten mit scharier Munition aus-
zustatten sind, wird besonders bestimmt.