Bau und Armierung der Festungen. 313
Die neueren Forts haben meist die nachstehend abgebildete
Grundrissform, die Flankierung erfolgt meist von Grabenkapo-
nieren aus.
Dehullerpunkt Schulter pu akt
Kehlpunkt Kehlpunkt
267. Allgemeine Grundrissform des Walles neuerer Forts.
Kleinere vorgeschobene Werke nahe der Stadtumwallung nennt
man Lünetten.
4. Armierung der Festungen u. 8. w.
Bei Ausbruch eines Krieges werden die Festungen armiert,
d.h. in Verteidigungszustand versetzt.
als
Dazu sind im allgemeinen folgende Arbeiten erforderlich:
Freimachen des Vorgeländes, damit man von den Werken
aus ein freies Schussfeld vor sich hat.
Bau’ von Zwischenwerken, soweit dies erforderlich erscheint.
Bau von Batterien zwischen den Forts oder im Vorgelände.
Anlage von Infanterie-Stützpunkten.
Anlage von Hindernissen vor den Werken und in den Gräben,
Sicherung der Thoreingänge.
Herrichtung der Wälle für den Geschützgebrauch, als Ab-
stechen und Bekleiden der Brustwehr, Strecken von
Bettungen, Bau von Munitionsräumen.
Aufstellen der Geschütze in den Werken und Batterien.
Fertigmachen der Munition und Unterbringung derselben in
sicheren Räumen,
Herrichten der Kasematten zur Unterbringung der Besatzung.
Einrichten von Beobachtungsstationen und Telegraphen-
leitungen.
Anlage von Wegen und Feldbahnen.
Einrichten von Lazaretten und Proviantmazazinen.
Vervollständigung und Verausgabung von Plänen.
Einrichten von Scohanzzeugdepots.
Parkieren derjenigen Geschütze, welche fürs Erste als Reserve
zurückgehalten werden
und derg!l.
Den Befehl führt ein Gouverneur oder Kommandant, dem
Festungsstab ein Generalstabsoffizier, ein Artillerieoffizier
vom Platz, ein Ingeneurofizier vom Platz, ein Platzmajor und