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Die Dauer des aktiven Dienstes und der Zugehörigkeit zum
Beurlaubtenstande beträgt zusammen 8 Jahre.
Von den Mannschaften des 9. und 10. Jahrganges wird im
Bedarfsfalle eine Reserve I (unserer Landwehr I. Aufgebots ähnlich),
von den unverheirateten Mannschaften des 11. --18. Jahrganges
eine Reserve Il (unserer Landwehr IT. Aufgebots ähnlich) gebildet.
Die Friedenstärke beträgt eiwas über 50000 Mann, einschl.
Offiziere: Dienstpferde sind im Frieden etwa 9000 und Geschütze
etwa 200 vorhanden.
Kriegsstärke: Heer etwa 110000, Reserve I etwa 20000,
Reserve ll etwa 15000 Mann.
Fur Aufrechterhaltung der Ordnung im Inneren wird im
Bedarfsfalle ausserdem eine Bürgergarde gebildet aus Personen,
die sich selbst ausrüsten und unterhalten. Es ist neuerdings in
Aussicht genommen. ads Personen der Bürgergarde besondere Frei-
willigenkorps zu bilden.
Dänemark
hat. allgemeine Wehrpflicht. Die Dienstpflicht beginnt mit voll-
endetem 22. Lebensjahre; die Ausbildungszeit währt bei der Infanterie
teils 6 Monate, teils 8 Monate, bei der Kavallerie 19 Monate, bei
der Feldartillerie 12 Monate, bei der Festungsartillerie teils 4,
teils 10 Monate. bei den Ingenieurtruppen teils 5. teils 12 Monate.
Bei einer Mobilmachung werden die ersten 8 Jahrgänge der aus-
gebildeten Mannschaften zum aktiven Heere einberufen; die folgenden
8 Juhrgänge (Verstärkung) werden zur Bildung von Reservetruppen
oder Verstärkungstruppenteilen verwandt.
Kriegsstärke: etwa 1250 Offiziere und 50000 Mann Feldtruppen
sowie 250 Offiziere und 15000 Mann Verstärkungstruppen.
Frankreich
hat allgemeine Wehrpflicht; die Dienstpflicht beginnt mit dem
vollendeten 20. Lebensjahre.
Die Gesamtdienstpflicht währt 25 Jahre. .Jeder für den Militär-
dienst taugliche Franzose gehört an:
der aktiven Armee 3 Jahre,
der Reserve der aktiven Armee 10 Jahre,
der Territorial-Armee 6 Jahre (Landwehr),
der Reserve der Territorial-Armee 6 Jahre (Landsturm).
Personen bestimmter Berufsarten dienen nur 1 Jahr aktiv;
desgl. wird infolge von Familienverhältnissen und aus Budget-
rücksichten ein grosser Teil der Mannschaften bereits nach ein-
jähriger aktiver Dienstzeit, ein 'l’eil der Mannschaften auch nach
zweijähriger Dienstzeit zur Reserve entlassen.