Armee-Inspoktionen. Kriegsministerium. öl
8. Kgl. Proussische Militärbehörden, Institute u. 8. w.
a. Kriegsministerium, Berlin”)
bestehend aus: Zentral-Dep., Allgem. Kriegs-Dep., Abt. für persönl.
Angelogenh., Armeo-Verwalt.-Dep., Versorgungs- und Justiz-Dep.,
Remonte-Insp., Medizinal-Abt.
Dem Kriegsministerium angegliedert sind die General-Militär-
kasse, das Direktorium des grossen Militär-Waisenhauses Potsdam,
die Intendantur der militärischen Institute.
Vom Kriegsministerium ressortieren:
Gewehr-Prüfungs-Kommission, Spandan;
Artillerie-Prüfungs-Kommission, Berlin, **)
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41. (Gebäude der Artslierie-Prüfungs-Komımnsssiun zu Berin.
*) Das Kriegsministerium hat für sämtliche Heeresbedürfnisse Sorge zu
tragen, daneben alle Vorschriften und Bestimmungen zu erlassen oder vor-
zubereiten, welche für die Ausbildung und Schlagfertigkeit des Heeres er-
forderlich sind. Auch hat es dem Reichstage, den Zivilbehörden und Privat-
personen gegenüber die Interessen des Heeres wahrzunehmen. — Zur Er-
füllung dieser Aufgaben sind dem Kriegsministerium verschiedene Behörden
unterstellt. Nühores siehe auf den folgenden Seiten.
*) Die Gewehr- und die Artillerie-Prüf.-Komm. baben Versuche auszu-
führen, technische Angelegenheiten zu begutachten u. 3. W.
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