Full text: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Armee-Inspoktionen. Kriegsministerium. öl 
8. Kgl. Proussische Militärbehörden, Institute u. 8. w. 
a. Kriegsministerium, Berlin”) 
bestehend aus: Zentral-Dep., Allgem. Kriegs-Dep., Abt. für persönl. 
Angelogenh., Armeo-Verwalt.-Dep., Versorgungs- und Justiz-Dep., 
Remonte-Insp., Medizinal-Abt. 
Dem Kriegsministerium angegliedert sind die General-Militär- 
kasse, das Direktorium des grossen Militär-Waisenhauses Potsdam, 
die Intendantur der militärischen Institute. 
Vom Kriegsministerium ressortieren: 
Gewehr-Prüfungs-Kommission, Spandan; 
Artillerie-Prüfungs-Kommission, Berlin, **) 
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41. (Gebäude der Artslierie-Prüfungs-Komımnsssiun zu Berin. 
*) Das Kriegsministerium hat für sämtliche Heeresbedürfnisse Sorge zu 
tragen, daneben alle Vorschriften und Bestimmungen zu erlassen oder vor- 
zubereiten, welche für die Ausbildung und Schlagfertigkeit des Heeres er- 
forderlich sind. Auch hat es dem Reichstage, den Zivilbehörden und Privat- 
personen gegenüber die Interessen des Heeres wahrzunehmen. — Zur Er- 
füllung dieser Aufgaben sind dem Kriegsministerium verschiedene Behörden 
unterstellt. Nühores siehe auf den folgenden Seiten. 
*) Die Gewehr- und die Artillerie-Prüf.-Komm. baben Versuche auszu- 
führen, technische Angelegenheiten zu begutachten u. 3. W. 
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