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schon Schmerzen in die Beine bekommen; er habe zwar gedacht, es sei das
Wachsen und sie deswegen zum Werder ins Kloster geschickt; inmittelst wären die
Schmerzen so groß geworden, daß die Domina sie wiedergebracht, und obgleich
er sich bei vielen Leuten Rates erholet, so sei es bis jetzt noch nicht besser ge-
worden. Hermann Schernhagens Magd berichtet, die Stracksche habe ihr einst
fünf Twisselbeeren gegeben, wovon es ihr noch etwas lahm sei.
Der Strackschen Ehemann wollte von allen diesen Umständen nichts wissen
und behauptete, nie Zauberei bei seiner Ehefrau bemerkt zu haben. Dennoch
fand sich der Magistrat bewogen, sie sofort in Haft zu bringen und, um das
schwarze Pulver, womit sie ihre Zauberei getrieben, zu finden, sofort ihre Kisten
und Kasten zu durchsuchen. Die Abgeordneten fanden indes davon nichts, sondern
an alten Reichstalern 184½, an schönen dicken Talern 66, an feinen Gulden-
stücken 22, ohne allerhand kleine Münze, an Achtgroschenstücken 24 Fl. und an
Spitzgroschen 24 Rtlr. 12 gr. Die Stracksche, die man über der Zeugen Aussage
vernahm, wollte hievon nichts wissen und behauptete auch, daß sie kein Geld im
Hause habe, da sie dann, um ihrem Sohne in Helmstedt etwas Geld zu schicken,
ihren Rock habe verkaufen müssen. Nach solchem Leugnen ließ man sie, ohne erst
eine Rechtsbelehrung einzuholen, sofort torquieren; indes hielt sie die Folter steif
und fest aus, daß die verordneten Personen nicht anders schließen konnten, als daß
der Teufel leibhaftig bei ihr gewesen und ihr die Zunge gehalten, daß sie die
Wahrheit nicht bekennen konnte, wie sie denn auch die Zunge auf geschehenes
Begehren nicht hat weisen wollen, sondern dieselbe vorn im Maul umgewandt.
Als sie gleichwohl endlich das Maul hat auftun und die Zunge herausstrecken
müssen, hat sich befunden, daß dieselbe gar schwarz gewesen, und der Scharf-
richter sagte aus, er habe gesehen, daß es ihr hinten auf der Zunge gesessen hätte
wie eine Hummel. Als man ihr nun die Laden mit dem Gelde vorsetzte, konnte
sie zwar nicht leugnen, das Geld gehabt zu haben, indes niemand namhaft
machen, von dem sie es erhalten. Weil also die Tortur vergeblich war, da sie sich
überdem verlauten ließ, wenn man sie in Stücke zerrisse, wolle sie doch nicht be-
kennen, so taten die zu dieser Sache verordneten Deputierten des Magistrats den
Vorschlag, ob sie nicht vielleicht dadurch zum Bekenntnis zu bringen sei, wenn
man sie aufs Wasser setzte; denn, obgleich sie davon nichts hielten, auch die
Doktores solches gemeiniglich nicht billigten, so habe dennoch die Erfahrung jetziger
Zeit gezeigt, daß in Buxtehude und anderen Orten etliche Hexen und Zauberische
durch solche Wasserprobe zum Bekenntnis der Wahrheit gebracht wurden, da sie
vorher alle Pein verachtet und nichts bekennen wollten. Dieser Vorschlag fand
Beifall, und die Stracksche ward zur Abendzeit, nachdem die Tore geschlossen
waren, durch des Scharfrichters Knechte zum Stadtgraben geführt, ihr Hände und
Füße gebunden und sie so im Beisein von sieben Mitgliedern des Magistrats aufs
Wasser geworfen. Da hat sie dann oben geschwommen und, ob sie sich gleich darum
bemüht, dennoch nicht untergehen können. Wie sie aber eine Weile oben ge-
schwommen, hat sich's begeben, daß sie sich herumgeworfen und auf dem Wasser
wie ein Hecht etwa vier Ellen weit hingeschossen ist, und man hat gehört, daß es
drunten im Wasser und oben in der Luft sehr geschrieen. Als man sie nun bald
darauf herausgelanget, hat man gefunden, daß sie tot und ihr der Hals ob-
gebrochen gewesen sei. Darauf haben die Verordneten sie wieder ins Gefängnis
bringen und auf den Rücken auf Stroh legen lassen. Als sie aber am folgenden