Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648. (1)

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schon Schmerzen in die Beine bekommen; er habe zwar gedacht, es sei das 
Wachsen und sie deswegen zum Werder ins Kloster geschickt; inmittelst wären die 
Schmerzen so groß geworden, daß die Domina sie wiedergebracht, und obgleich 
er sich bei vielen Leuten Rates erholet, so sei es bis jetzt noch nicht besser ge- 
worden. Hermann Schernhagens Magd berichtet, die Stracksche habe ihr einst 
fünf Twisselbeeren gegeben, wovon es ihr noch etwas lahm sei. 
Der Strackschen Ehemann wollte von allen diesen Umständen nichts wissen 
und behauptete, nie Zauberei bei seiner Ehefrau bemerkt zu haben. Dennoch 
fand sich der Magistrat bewogen, sie sofort in Haft zu bringen und, um das 
schwarze Pulver, womit sie ihre Zauberei getrieben, zu finden, sofort ihre Kisten 
und Kasten zu durchsuchen. Die Abgeordneten fanden indes davon nichts, sondern 
an alten Reichstalern 184½, an schönen dicken Talern 66, an feinen Gulden- 
stücken 22, ohne allerhand kleine Münze, an Achtgroschenstücken 24 Fl. und an 
Spitzgroschen 24 Rtlr. 12 gr. Die Stracksche, die man über der Zeugen Aussage 
vernahm, wollte hievon nichts wissen und behauptete auch, daß sie kein Geld im 
Hause habe, da sie dann, um ihrem Sohne in Helmstedt etwas Geld zu schicken, 
ihren Rock habe verkaufen müssen. Nach solchem Leugnen ließ man sie, ohne erst 
eine Rechtsbelehrung einzuholen, sofort torquieren; indes hielt sie die Folter steif 
und fest aus, daß die verordneten Personen nicht anders schließen konnten, als daß 
der Teufel leibhaftig bei ihr gewesen und ihr die Zunge gehalten, daß sie die 
Wahrheit nicht bekennen konnte, wie sie denn auch die Zunge auf geschehenes 
Begehren nicht hat weisen wollen, sondern dieselbe vorn im Maul umgewandt. 
Als sie gleichwohl endlich das Maul hat auftun und die Zunge herausstrecken 
müssen, hat sich befunden, daß dieselbe gar schwarz gewesen, und der Scharf- 
richter sagte aus, er habe gesehen, daß es ihr hinten auf der Zunge gesessen hätte 
wie eine Hummel. Als man ihr nun die Laden mit dem Gelde vorsetzte, konnte 
sie zwar nicht leugnen, das Geld gehabt zu haben, indes niemand namhaft 
machen, von dem sie es erhalten. Weil also die Tortur vergeblich war, da sie sich 
überdem verlauten ließ, wenn man sie in Stücke zerrisse, wolle sie doch nicht be- 
kennen, so taten die zu dieser Sache verordneten Deputierten des Magistrats den 
Vorschlag, ob sie nicht vielleicht dadurch zum Bekenntnis zu bringen sei, wenn 
man sie aufs Wasser setzte; denn, obgleich sie davon nichts hielten, auch die 
Doktores solches gemeiniglich nicht billigten, so habe dennoch die Erfahrung jetziger 
Zeit gezeigt, daß in Buxtehude und anderen Orten etliche Hexen und Zauberische 
durch solche Wasserprobe zum Bekenntnis der Wahrheit gebracht wurden, da sie 
vorher alle Pein verachtet und nichts bekennen wollten. Dieser Vorschlag fand 
Beifall, und die Stracksche ward zur Abendzeit, nachdem die Tore geschlossen 
waren, durch des Scharfrichters Knechte zum Stadtgraben geführt, ihr Hände und 
Füße gebunden und sie so im Beisein von sieben Mitgliedern des Magistrats aufs 
Wasser geworfen. Da hat sie dann oben geschwommen und, ob sie sich gleich darum 
bemüht, dennoch nicht untergehen können. Wie sie aber eine Weile oben ge- 
schwommen, hat sich's begeben, daß sie sich herumgeworfen und auf dem Wasser 
wie ein Hecht etwa vier Ellen weit hingeschossen ist, und man hat gehört, daß es 
drunten im Wasser und oben in der Luft sehr geschrieen. Als man sie nun bald 
darauf herausgelanget, hat man gefunden, daß sie tot und ihr der Hals ob- 
gebrochen gewesen sei. Darauf haben die Verordneten sie wieder ins Gefängnis 
bringen und auf den Rücken auf Stroh legen lassen. Als sie aber am folgenden
	        
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