verderbten und verbrannten sich untereinander, und das Land wurde so verderbt,
daß manche Menschen, Frauen und Männer, die sonst ehrenhaft geblieben wären,
aus Armut Sünde und Schande begehen mußten. Man warf die Geistlichen aus
ihren Lehen und setzte andere darein. Und wenn nicht die Städte Frankfurt,
Spandau und Brietzen gewesen wären, so wäre Markgraf Ludwig aus der
Mark verdrängt worden; diese Städte wollten sich nicht von ihrem Herrn ab—
wenden, dem sie Treue geschworen hatten.
8.
Beschwerden über die Regierung der Wittelsbacher in Brandenburg.
(Um 1350.)
Quelle: Schreiben der Stände aus der Mitte des 14. Jahrhunderts
(Niederdeutsch).
Übertragung aus dem Abdruck des niederdeutschen Textes bei Riedel a. a. O. I, 23. Nr. 65.
Wir bekennen öffentlich in diesem gegenwärtigen Brief, daß wir zusammen
gewesen sind und unseres Herrn und des ganzen Landes Not betrachtet haben,
und wir haben bemerkt und gesehen, daß die Länder leider getrennt, zerrissen und
verkauft worden sind zu großem Schaden der Länder, und daß das Geld dafür
verschwunden und nirgends angelegt ist nach dem Rate seiner Herren und Städte
und die Länder geschädigt werden. Und wir vermuten und haben befunden, daß
das kommt von dem Rat und dem Anstiften der zahlreichen Fremden, und daß
wir von Rechts wegen verpflichtet sind, unserem edlen Herrn nach Recht zu
helfen und zu raten, so gut wir können und mögen, und wir haben das lange
übersehen und geschwiegen, bis wir es nun nicht länger übersehen mögen und
können aus Furcht vor großem Schaden und besonders aus Furcht vor unserem
Herrn, dem Kaiser, der uns seine Briefe gesandt hat. Graf Heinrich von Schwarz-
burg und die Ratmannen von Berlin und Spandau haben mündlich von des
Kaisers wegen geworben und danach der von Torgau, von dem Arnvest und der
von Kethelitz, daß unser Herr seinen Rat und sein Amt bestelle mit seinen Herren,
Mannen und Städten und es halte nach ihrem Rate und alle Fremden entlasse
aus seinem Rate. Hierin sind wir einstimmig schlüssig geworden aus Treue gegen
unseren Herrn und die Länder, daß wir es anrichten und unseren Herrn bitten
wollen, die Fremden zu entlassen und es nach dem Gebote, der Anweisung und
dem Rate des Kaisers nach der Vorstellung seiner Herren, Mannen und Städte
zu halten, da diese unserem Herrn und dem Lande in Treue tun und raten
müssen, wie sie von Rechts wegen verpflichtet sind. Würde darum jemand dieser
Stücke wegen geschädigt und bedrängt, so wollen wir ihm helfen und raten, daß
er in Gnaden und Rechten bleibe, so gut wir nur können und mögen.
9.
Eine Judenverfolgung.
1351.
Quelle: Schreiben des markgräflichen Vogts Johann von Wedel an
den Magistrat zu Königsberg i. N. (Lateinisch).
Übersetzung aus dem Abdruck des lateinischen Textes bei Riedel a. a. O. I, 19. Nr. 84.
Vor allen Christgläubigen, die diesen Brief lesen werden, bekenne ich, Johann
von Wedel, Vogt des erlauchten Fürsten, des Herrn Ludwig, Markgrafen von