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Zu den zum vorigen Artikel gehörigen Überlegungen sind einige Vorschläge auf—
gestellt worden, die wenigstens bei der Anstellung zum Offizier diesem Nachteil
zuvorkommen sollen. Eine weitere Ausdehnung dieser Grundsätze bei den folgenden
Graden würde das einzige Mittel sein, um diesem großen Zwecke überall zu ent-
sprechen.
Bei dieser Einrichtung würde es unumgänglich notwendig sein, daß dagegen
die bisherigen Einschränkungen des Adels aufgehoben würden und er die Freiheit
erhielte, seine Güter, an wen er wolle, verkaufen und alle Beschäftigungen treiben
zu dürfen.
Punkt 12 der königlichen Vorlage lautet: „Sobald aber bei der Rekrutierung weniger
Exemtion:) stattfindet, müßte mit den militärischen Strafen eine Anderung geschehen
und sie zwar ebenso strenge, aber weniger diffamierend) anzuordnen sein, deshalb eine
Umänderung der Kriegsartikel vorzunehmen wäre.“ ,
Diese Veränderung wird dringend nötig, sobald die Armee aus lauter In—
ländern besteht und — wie so sehr zu wünschen ist — auch die wohlhabendere
und gebildetere Klasse der Landeseinwohner dazu gezogen werden soll. Die Be—
stimmung im Detail wird aber mit großen Schwierigkeiten verbunden sein, eine
sehr reisliche Erwägung und Prüfung aller Verhältnisse erfordern. Für bloße
Dienstfehler oder solche Vergehungen, für welche Zivilpersonen keiner persönlichen
Strafe unterworfen sind, könnten letztere beim Militär vielleicht ganz abgeschafft,
dagegen aber die härtesten körperlichen Strafen, und nach Umständen Todes-
strafe ohne Erlaß, auf Subordinationsverbrechen gesetzt werden.
Infolge einer nochmaligen Beratung erhielt dieser Punkt folgenden Zusatz:
Im ganzen würden die körperlichen Strafen abgeschafft werden können mit
Ausnahme der Diebe, wo es sehr zu wünschen wäre, wenn man diese bei Wieder-
holung ihres Verbrechens ganz aus dem Militär ausstoßen könnte. Wer aber
dreimal eines Fehlers sich schuldig gemacht hätte, auf den bisher körperliche
Strafen erfolgten, träte beim vierten Male in eine zweite Klasse, wo er mit
körperlichen Strafen gezüchtigt würde; nur gute Aufführung könnte ihn aus dieser
Klasse wieder heraustreten lassen. Strenger einsamer Arrest wirkt oft sehr stark
auf den Menschen.
Bei den zu entwerfenden Kriegsartikeln müssen Belohnungen ebensogut als
Bestrafungen ausführlich angegeben werden.
97.
Stein weckt den Gemeingeist.
1. Quelle: Dentschrift des Freiherrn vom Stein „Über die zweckmäßige
Bildung der obersten Behörden und der Provinzial-Finanz= und Polizei-
behörden in der preußischen Monarchie.“ Nassau, im Juni 1807.
Fundort: E. Meier, Die Reform der Verwaltungsorganisation unter Stein und Hardenberg.
Leipzig 1881. S. 140—143.
In die aus besoldeten Beamten bestehenden Landeskollegien drängt sich leicht
und gewöhnlich ein Mietlingsgeist ein, ein Leben in Formen und Dienstmechaniemen,
eine Unkunde des Bezirks, den man verwaltet, eine Gleichgültigkeit, oft eine
lächerliche Abneigung gegen denselben, eine Furcht vor Veränderungen und
1) Befreiung.
) beschimpfend.