Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

176 — 
Zu den zum vorigen Artikel gehörigen Überlegungen sind einige Vorschläge auf— 
gestellt worden, die wenigstens bei der Anstellung zum Offizier diesem Nachteil 
zuvorkommen sollen. Eine weitere Ausdehnung dieser Grundsätze bei den folgenden 
Graden würde das einzige Mittel sein, um diesem großen Zwecke überall zu ent- 
sprechen. 
Bei dieser Einrichtung würde es unumgänglich notwendig sein, daß dagegen 
die bisherigen Einschränkungen des Adels aufgehoben würden und er die Freiheit 
erhielte, seine Güter, an wen er wolle, verkaufen und alle Beschäftigungen treiben 
zu dürfen. 
Punkt 12 der königlichen Vorlage lautet: „Sobald aber bei der Rekrutierung weniger 
Exemtion:) stattfindet, müßte mit den militärischen Strafen eine Anderung geschehen 
und sie zwar ebenso strenge, aber weniger diffamierend) anzuordnen sein, deshalb eine 
Umänderung der Kriegsartikel vorzunehmen wäre.“ , 
Diese Veränderung wird dringend nötig, sobald die Armee aus lauter In— 
ländern besteht und — wie so sehr zu wünschen ist — auch die wohlhabendere 
und gebildetere Klasse der Landeseinwohner dazu gezogen werden soll. Die Be— 
stimmung im Detail wird aber mit großen Schwierigkeiten verbunden sein, eine 
sehr reisliche Erwägung und Prüfung aller Verhältnisse erfordern. Für bloße 
Dienstfehler oder solche Vergehungen, für welche Zivilpersonen keiner persönlichen 
Strafe unterworfen sind, könnten letztere beim Militär vielleicht ganz abgeschafft, 
dagegen aber die härtesten körperlichen Strafen, und nach Umständen Todes- 
strafe ohne Erlaß, auf Subordinationsverbrechen gesetzt werden. 
Infolge einer nochmaligen Beratung erhielt dieser Punkt folgenden Zusatz: 
Im ganzen würden die körperlichen Strafen abgeschafft werden können mit 
Ausnahme der Diebe, wo es sehr zu wünschen wäre, wenn man diese bei Wieder- 
holung ihres Verbrechens ganz aus dem Militär ausstoßen könnte. Wer aber 
dreimal eines Fehlers sich schuldig gemacht hätte, auf den bisher körperliche 
Strafen erfolgten, träte beim vierten Male in eine zweite Klasse, wo er mit 
körperlichen Strafen gezüchtigt würde; nur gute Aufführung könnte ihn aus dieser 
Klasse wieder heraustreten lassen. Strenger einsamer Arrest wirkt oft sehr stark 
auf den Menschen. 
Bei den zu entwerfenden Kriegsartikeln müssen Belohnungen ebensogut als 
Bestrafungen ausführlich angegeben werden. 
97. 
Stein weckt den Gemeingeist. 
1. Quelle: Dentschrift des Freiherrn vom Stein „Über die zweckmäßige 
Bildung der obersten Behörden und der Provinzial-Finanz= und Polizei- 
behörden in der preußischen Monarchie.“ Nassau, im Juni 1807. 
Fundort: E. Meier, Die Reform der Verwaltungsorganisation unter Stein und Hardenberg. 
Leipzig 1881. S. 140—143. 
In die aus besoldeten Beamten bestehenden Landeskollegien drängt sich leicht 
und gewöhnlich ein Mietlingsgeist ein, ein Leben in Formen und Dienstmechaniemen, 
eine Unkunde des Bezirks, den man verwaltet, eine Gleichgültigkeit, oft eine 
lächerliche Abneigung gegen denselben, eine Furcht vor Veränderungen und 
1) Befreiung. 
) beschimpfend.
	        
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