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Besitzstand, Abgaben und Leistungen märkischer Städte.
1375“.
Quelle: Landbuch der Mark Brandenburg (Lateinisch)y.
Übersetzung aus dem Abdruck des lateinischen Textes bei Fidicin, Kaiser Karls W. Landbuch der Mark
Brandenburg. Berlin 1856. (Seitengahl s. unten).
Berlin und Kölln (Städte im Lande Barnim).
(S. 29.) Berlin und Kölln geben dem Herrn zu Martini 150 Mark Silber
(als Urbede 2)) oder 170 Schocks). Das höchste Gericht hat Tile Brügge. Die Mühle
gehört dem Herrn, der sie für 400 Schock verpachten kann. Der Zoll ist für
100 Mark verpachtet. Dem Herrn gehört das Patronatsrecht.
Cöpenick (Schloß im Lande Teltowy).
(S. 26.) Zu dem Schlosse gehört eine Siedlung, Kietz“) genannt, die dem
Herrn jährlich von jedem Hause 15 Pfennig gibt. Es sind 24 Häuser da, macht
30 Schillinge, nämlich 6 Pfennig zu Heiligdreikönige, 3½ auf Judika, 2 vor, 1½
nach Johannis und 2 zu Martini. Er hat dort auch das oberste Gericht und das
Dienstgeld, nämlich 2 Frusten. Die Gewässer, in denen mit großen Netzen gefischt
wird, sind für 36 Schock und 40 Groschen verpachtet. Die Kolke und Wehren im
Wasser bringen 34 Schilling, die Fischerei, die alreph (Aalfang) heißt, ergibt
28 Schillinge. Die sonstigen Einnahmen aus den Gewässern betragen 14 Pfund Pfeffer.
Es sind auch da zwei Niederungen, eine im Lande Teltow, für deren Weide
folgende Dörfer Hafer bezahlen müssen: Glienicke 1 Wispels), Brisk ½ Wispel,
Deutsch-Waltersdorf 1 Wispel, Bonendorf 20 Scheffel, Schulzendorf 16 Scheffel.
Die andere Niederung ist im Lande Barnim; für die Weide liefern folgende
Dörfer Hafer: Schönebeck 1 Wispel, Schöneiche 20 Scheffel, Mahlsdorf 1 Wispel.
Außerdem sind von diesen Niederungen 3 Tonnen Honig abzugeben, deren jede
80 Groschen wert ist.
Zu der Burg gehören folgende Dörfer: Wendisch-Waltersdorf — zahlt 1 Schock
Groschen Zins, von jeder Stätte 2 Groschen —; Rahnsdorf — 1 Schock —; Hel-
wigsdorf (Helfersdorf) wüste. "
1) Zu den Maßregeln, die Karl IV. ergriff, um die während der unglücklichen
Regierung der bayerischen Fürsten in Verwirrung geratenen Besitz= und Finanzverhältnisse
der Mark Brandenburg zu ordnen, gehört die im Jahre 1375 erfolgte Anlage des so-
genannten „Landbuches“, einer Nachweisung der zur Mark damals gehörigen Schlösser,
Städte und Dörfer nach ihrem Umfange, Besitzstande, ihren Abgaben und Leistungen.
:) Die Bede (petitio) war eine ursprünglich freiwillige und außerordentliche Abgabe.
Durch Gewohnheit wurde sie in eine feste und regelmäßige Abgabe umgewandelt, die als
solche Erbbede oder Urbede (orbeta) genannt wurde.
2) Die bequemste Handelsmünze waren die Prager oder böhmischen Groschen (etwa
52 Pfennig heutiger Währung). Ihrer 60 bildeten ein Schock, ihrer 68 eine Mark.
Daneben waren Pfennige im Umlauf; von ihnen gingen 12 auf einen Schilling. 2 Pfund
oder 480 Pfennige bildeten zur Zeit Karls IV. eine Mark Silber. Der Wert eines
(Stendalschen) Pfennigs betrug in heutiger Währung etwa 7½ Pfennig. Eine feste Ab-
gabeneinheit bildete das Stück Geld oder Frustum; dies bestand in barem Geld oder gleich-
wertigen Naturalien. Ein Frustum galt damals 1 Mark brandenburgischen Silbers oder
24 Scheffel Roggen oder 16 Scheffel Weizen oder 120 Hühner usw. Z
1) Die Kietzen waren Sondergemeinden, die aus dem Teil der wendischen Be-
völkerung bestand, der ausschließlich vom Fischfang lebte.
*5) Wispel = 24 Scheffel.