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Spandau in Gegenwart aller Prädikanten, so aus den Städten der Kur Branden-
burg dazu erfordert waren, das erste evangelische Amt vor Herrn Matthias von
Jagow, Bischof zu Brandenburg, gehalten, und wie man's hinfürder mit der
Kommunion nach Ordnung und Einsetzung des Herrn Christi sollte halten, christlich
verordnet worden. Der durchlauchtigste, hochgeborene Fürst und Herr, Herr
Joachim II., Markgraf zu Brandenburg, des heiligen Römischen Reiches Erz-
kämmerer und Kurfürst usw. . . ., hat das hochwürdige Sakrament des wahren,
natürlichen und wesentlichen Leibes und Blutes des Herrn Christi in beiderlei
Gestalt empfangen und folgenden Tages ein ehrsamer Rat beider Städte Berlin
und Kölln und mit ihnen viel Volks gleichergestalt hinzugegangen. Und wie das
göttliche Wort in der Kur Brandenburg (Gott Lob und Dank) hat angefangen zu
leuchten, also hat's für und für zugenommen und durch Gottes gnädigen Segen
und unserer christlichen Obrigkeit Schutz und Beförderung bis auf diese Stunde
rein und lauter erhalten worden, dafür man Gott billig zu danken und ferner
zu bitten genugsam Ursache hat, daß er uns und unsere Nachkommen rein und
lauter ferner gnädigst dabei erhalten wollel
28.
Die Mitbelehnung Joachims II. mit dem Herzogtum Preußen.
1563.
Quelle: Erster polnischer Lehnsbrief für Branbenburg über das Herzog-
tum Preußen 1563 (Lateinisch)t)
Übersetzung aus dem Abdruck des lateinischen n- bei gLinig, Deutsches neichsrchi. Leipzig 1710—22.
d. 5. eil 6
Wir Sigismund August, von Gottes Gnaden König von Polen usw.
Nachdem der erlauchteste Fürst, Herr Joachim, von Gottes Gnaden Markgraf
von Brandenburg, des heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer und Kurfürst usw.,
unser viellieber Schwager, uns früher durch Gesandte ersucht hatte, Se. Hoheit
mit ihren männlichen Erben zur Lehensnachfolge im Herzogtum Preußen gnädig
zuzulassen und wir GEr. Hoheit eine Antwort derart gegeben hatten, daß uns
nichts erwünschter sei, als Sr. Hoheit in allem, soweit es rechtmäßig geschehen
könne, entgegenzukommen, nachdem Se. Hoheit nun zu dieser großen Reichs-
versammlung andere Gesandte mit der nötigen Vollmacht zur Bekräftigung der
Verpflichtungen darüber geschickt und von neuem diese Übertragung von uns ge-
heischt hat ..so haben wir gemäß unserem geneigten Wohlwollen gegen
Se. Hoheit und jener engen verwandtschaftlichen Verbindung, die wir, nachdem
sie von unseren Vorfahren beiderseits seither eingegangen ist, mit der erlauchtesten
Markgrafenfamilie fest bewahren?), gern beschlossen: Se. Hoheit und den, der aus
seiner fortlaufenden rechtmäßigen Nachkommenschaft in der Kurwürde folge, schon
jetzt zur Lehensnachfolge im Herzogtum Preußen zuzulassen und durch diesen
Brief ihm samt seinen männlichen Erbnachfolgern in der Kurwürde die sogenannte
Simultanbelehnung mit dem herzoglichen Lehen in Preußen zu übertragen;
gänzlich unbeschadet jedoch der Verträge, welche wir mit dem erlauchtesten Fürsten,
Herrn Albrecht, Herzog in Preußen, und den? Markgrafen Georg Friedrich und
Die feierliche Belehnung erfolgte erst am 19. Juli 1569.
*) Joachim war der Schwager des Polenkönigs.