Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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Spandau in Gegenwart aller Prädikanten, so aus den Städten der Kur Branden- 
burg dazu erfordert waren, das erste evangelische Amt vor Herrn Matthias von 
Jagow, Bischof zu Brandenburg, gehalten, und wie man's hinfürder mit der 
Kommunion nach Ordnung und Einsetzung des Herrn Christi sollte halten, christlich 
verordnet worden. Der durchlauchtigste, hochgeborene Fürst und Herr, Herr 
Joachim II., Markgraf zu Brandenburg, des heiligen Römischen Reiches Erz- 
kämmerer und Kurfürst usw. . . ., hat das hochwürdige Sakrament des wahren, 
natürlichen und wesentlichen Leibes und Blutes des Herrn Christi in beiderlei 
Gestalt empfangen und folgenden Tages ein ehrsamer Rat beider Städte Berlin 
und Kölln und mit ihnen viel Volks gleichergestalt hinzugegangen. Und wie das 
göttliche Wort in der Kur Brandenburg (Gott Lob und Dank) hat angefangen zu 
leuchten, also hat's für und für zugenommen und durch Gottes gnädigen Segen 
und unserer christlichen Obrigkeit Schutz und Beförderung bis auf diese Stunde 
rein und lauter erhalten worden, dafür man Gott billig zu danken und ferner 
zu bitten genugsam Ursache hat, daß er uns und unsere Nachkommen rein und 
lauter ferner gnädigst dabei erhalten wollel 
28. 
Die Mitbelehnung Joachims II. mit dem Herzogtum Preußen. 
1563. 
Quelle: Erster polnischer Lehnsbrief für Branbenburg über das Herzog- 
tum Preußen 1563 (Lateinisch)t) 
Übersetzung aus dem Abdruck des lateinischen n- bei gLinig, Deutsches neichsrchi. Leipzig 1710—22. 
d. 5. eil 6 
Wir Sigismund August, von Gottes Gnaden König von Polen usw. 
Nachdem der erlauchteste Fürst, Herr Joachim, von Gottes Gnaden Markgraf 
von Brandenburg, des heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer und Kurfürst usw., 
unser viellieber Schwager, uns früher durch Gesandte ersucht hatte, Se. Hoheit 
mit ihren männlichen Erben zur Lehensnachfolge im Herzogtum Preußen gnädig 
zuzulassen und wir GEr. Hoheit eine Antwort derart gegeben hatten, daß uns 
nichts erwünschter sei, als Sr. Hoheit in allem, soweit es rechtmäßig geschehen 
könne, entgegenzukommen, nachdem Se. Hoheit nun zu dieser großen Reichs- 
versammlung andere Gesandte mit der nötigen Vollmacht zur Bekräftigung der 
Verpflichtungen darüber geschickt und von neuem diese Übertragung von uns ge- 
heischt hat ..so haben wir gemäß unserem geneigten Wohlwollen gegen 
Se. Hoheit und jener engen verwandtschaftlichen Verbindung, die wir, nachdem 
sie von unseren Vorfahren beiderseits seither eingegangen ist, mit der erlauchtesten 
Markgrafenfamilie fest bewahren?), gern beschlossen: Se. Hoheit und den, der aus 
seiner fortlaufenden rechtmäßigen Nachkommenschaft in der Kurwürde folge, schon 
jetzt zur Lehensnachfolge im Herzogtum Preußen zuzulassen und durch diesen 
Brief ihm samt seinen männlichen Erbnachfolgern in der Kurwürde die sogenannte 
Simultanbelehnung mit dem herzoglichen Lehen in Preußen zu übertragen; 
gänzlich unbeschadet jedoch der Verträge, welche wir mit dem erlauchtesten Fürsten, 
Herrn Albrecht, Herzog in Preußen, und den? Markgrafen Georg Friedrich und 
Die feierliche Belehnung erfolgte erst am 19. Juli 1569. 
*) Joachim war der Schwager des Polenkönigs.
	        
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