Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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2. 
So viel diejenigen anbetrifft, welche über Sedan, aus Champagne, Lothringen, 
Burgundien und aus denen nach Mittag gelegenen Französischen Provinzen, ohne 
durch Holland zu gehen, nach unseren Landen sich werden begeben wollen, selbige 
haben ihren weg auf Frankfurt am Mayn zu nehmen und sich daselbst bei unserem 
Raht und Residenten Merian, oder auch zu Cölln am Rhein, bei unserem Agenten 
Lely anzugeben, gestalt wir denn denen selben beiderseits anbefohlen, ihnen mit 
Gelde, passeporten!), und schiffen beförderlich zu sein und sie den Rhein hinunter 
biß in unser Herzogthum Kleve fortzuschaffen, woselbst unsere Regierung Sorge 
tragen wird, damit sie entweder in unserem Klev- oder märkischen Landen 
etabliret oder, da sie weiter in andre unsere Provinzen zu gehen willens, mit 
aller desfalls erforderten Nothdurft versehen werden mögen. 
3. 
Weilen unsere Lande nicht allein mit allen zu des Lebens Unterhalt er— 
forderten nothwendigkeiten wohl und reichlich versehen, sonderlich auch zur 
etablirung allerhand manufacturen?), Handel und wandels zu Wasser und zu 
Lande sehr bequem: also stellen wir denen, die darinnen sich werden setzen 
wollen, allerdings frei, denjenigen ort, welchen sie in Unserem Herzogthum Kleve, 
den Grafschaften der Mark und Ravensberg, Fürstenthümern Halberstadt und 
Minden oder auch in dem Herzogthum Magdeburg, Chur-Mark Brandenburg und 
Herzogthümern Pommern und Preußen zu ihrer professions) und Lebensart am 
bequemsten finden werden, zu erwählen. Und gleichwie wir dafür halten, daß 
in gedachter unserer Chur-Mark Brandenburg die Städte Stendal, Werben, 
Rathenow, Brandenburg und Frankfurt und in dem Herzogthum Magdeburg die 
Städte Magdeburg, Halle und Calbe wie auch in Preußen die Stadt Königsberg, 
sowohl deßhalb, weil daselbst sehr wohlfeil zu leben als auch wegen der allda sich 
befindenden facilität zur nahrung und gewerk für sie am bequemsten sein 
werden: als haben wir die anstalten machen lassen, befehlen auch hiemit und 
krafft dieses, sobald einige von erwähnten Epvangelisch-Reformirten französischen 
Leuten daselbst ankommen werden, daß alsdann dieselben wohl ausgenommen und 
zu allem dem, so zu ihrem etablissement nöthig, ihnen aller möglichkeit verholfen 
werden soll. Wobei wir gleichwohl ihrer freien Wahl anheim geben, auch sonsten 
außer oberwähnten Städten alle und jede orte in unseren provinzen zu ihren 
etablissements zu erwählen, welche sie in Ansehung ihrer profession und handthierung 
für sich am bequemsten erachten werden. 
4. 
Diejenigen mobilien, auch kaufmanns, und andre Waaren, welche sie bei 
ihrer ankunft mit sich bringen werden, sollen von allen auflagen, zoll, licenten und 
andern dergleichen imposten"), sie mögen namen haben, wie sie wollen, gänzlich 
befreiet seiend, und damit in keinerlei weise beleget werden. 
5. 
Daferne in den städten, flecken und Dörfern, wo mehr gedachte Leute von 
der Religion sich niederlassen und ihr domicilium constituiren werden, einige ver- 
i) Pässen. 2 Fabriken im heutigen Sinne. „) Geschäft. ) Auflagen. 
W. u. O. Heinze-Kinghorst, Quellenlesebuch, II. 5
	        
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