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Accidentienu) machen können, werden auf den Juß gesetzt, als die, so wenig Be-
soldung und viele Accidentien gehabt. Einige begehren den Abschied; er wird
ihnen aber nicht accordieret, weil sie die Archive und das Land kennen. Im
Ministerium steht der Herr von Dohna nicht sowohl als Decanus als vielmehr
Favorit oben an und sagt dem Könige frei, wie er es meinet. Sonst geht ein
jeder sehr piano.
2. Quelle: Bericht des sächsischen Gesandten Freiherrn von Man-
teuffel an den Generalfeldmarschall Grafen von Flemming in Dresden.
Berlin 1. April 1713.
Fundort: Acta Borussica. Beh.-Org. a. a. O. Bd. 1. Nr. 129.
.. Er2) gibt alle Tage neue Proben seines Gerechtigkeitssinnes. Als er neu-
lich in Potsdam war und dort um 6 Uhr morgens spazieren ging, sah er, so er-
zählt man sich, einen Postwagen mit einigen Passagieren ankommen. Sie mußten
lange an der Tür des Posthauses klopfen, das noch geschlossen war. Als der
König sah, daß man nicht öffnete, ging er hin, um ihnen beim Klopfen zu helfen,
und zerbrach sogar einige Fensterscheiben im Zimmer des Postmeisters. Als dieser
daraufhin aufgestanden war, öffnete er voll Zorn über die Passagiere, denn nie-
mand kannte den König. Dieser gab sich aber zu erkennen, indem er ihn mit
tüchtigen Stockschlägen empfing und sofort aus dem Hause und aus seiner Stelle
jagte, nachdem er sich den Passagieren gegenüber wegen dessen Faulheit ent-
schuldigt hatte. — So etwas macht alle Welt flink und pünktlich.
3. Quelle: Instruktion für das General-Ober-Finanz-Kriegs= und
Domänen-Direktorium. 20. Dez. 1722.
Fundort: F. Förster, Friedrich Wilhelm I., König von Preußen. Potsdam 1834/35. Bd. 2. S. 173—175.
Art. I.
§ 1. Nachdem wir der höchsten Notwendigkeit zu sein befunden, mit unserem
bisherigen General-Kriegs-Kommissariat und General-Finanz-Direktorium eine
Anderung zu treffen und diese beiden Collegia gänzlich zu kassieren und aufzuheben,
an derselben Statt aber ein General-Ober-Finanz-Kriegs= und Domänen-Direktorium
anzuordnen und demselben die Respizierung aller Affären, :3) die bis dato bei dem
gewesenen General-Kriegs-Kommissariat und General-Finanz-Direktorium traktieret
worden, allergnädigst anzuvertrauen, als deklarieren wir hierdurch, daß wir selbst das
Präsidium über gedachtes General-Ober-Finanz-Kriegs= und Domänen-Direktorium
führen wollen, um demselben desto mehr Lüstre“), Autorität und Nachdruck beizu-
legen, zugleich auch die besondere und ganz genaue Attention zu zeigen, so wir
auf die zu ermeldetes Direktorii Ressort gehörenden Affären ihrer äußersten
Wichtigkeit nach beständig und unermüdet zu nehmen uns angelegen sein lassen.
§ 3. Gleichwie wir nun dadurch zu ermeldeten, bei dem Genera“-Ober-
Finanz-Kriegs= und Domänen-Direktorium von uns angeordneten Ministern und
Assessoren eine besondere allergnädigste Konfidenz zu setzen bezeigen, also prätendieren
wir auch hingegen, daß in specie die fünf dirigierenden Minister . vor alles und
jedes, was bei dem G.-O.-F.-K. u. D.-D. vorgeht, uns responsables sein sollen.
#s 4. Die Geheimen Finanz-Kriegs= und Domänenräte aber haften nur vor
dasjenige, was zu dem Departement, bei welchem ein jeglicher von ihnen bestellt
ist, gehöret .. . ..
1) Nebeneinnahmen. ) Der König. ) Erledigung aller Angelegenheiten. ) Ansehen.