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5# 7. Es müssen aber so geschickte Leute sein, als weit und breit zu finden,
und zwar von evangelisch-reformierter oder lutherischer Religion, die treu und
redlich sind, die offene Köpfe haben, welche die Wirtschaft verstehen und sie
selber getrieben, die von Kommerzien, Manufaktur und anderen dahin gehörigen
Sachen gute Information besitzen, dabei auch der Feder mächtig, vor allen Dingen
aber unsere geborenen Untertanen sein, es müßte denn, soviel diesen letzteren
Punkt betrifft, sich fügen, daß uns zwar ein fremder, jedoch sehr habiler Mensch
vorgeschlagen würde, welchenfalls wir endlich wohl ein oder zwei von dergleichen
Subjekten bei unserem G.-O.-F.-K.= u. D.-D. passieren lassen wollen. Um aber
oben angeführte und andere dahingehörende Qualitäten kurz zu fassen, so müssen
es solche Leute sein, die zu allem capables sind, wozu man sie gebrauchen will.
§ 9. Die Räte in den Provinzial-Kommissariaten aber sollen sein gute,
tüchtige Leute, die einen gesunden, natürlichen Verstand haben und von Jugend
auf bei Kommerzien, Manufaktur, Akzise und anderen in das Kommissariats-
Departement einschlagenden Sachen hergekommen.
§ 10. Bei den Provinzial-Kammern müssen gute Wirte bestellt werden, die
selbst Wirte und Beamte gewesen und selbst in hoher Pacht gestanden, auch der
Feder gewachsen und rechnungsverständige vigilante.) und gesunde Leute sind.
§+ 11. Ferner gehet unsere allergnädigste Intention dahin, daß uns zur
Besetzung der Provinzial-Kammern und Kommissariate keine Leute in Vorschlag
gebracht werden sollen, die aus der Provinz bürtig, woselbst die vakante Be-
dienung wieder zu besetzen
§ 15. Zu allen Torschreiber, Mühlenbereiter, Polizeireiter, Ausreiter und
dergleichen geringeren Bedienungen wollen wir niemand anders als Invaliden-
Unteroffiziers und Soldaten verwendet wissen, und zwar solche, die unter unserer
allergnädigsten Approbation von unseren Generaladjutanten jedesmal in Vorschlag
gebracht werden
#5 19. IDen Instruktionen für die Prov.-Kommissariate und Kammerns ist in
specie einzuverleiben, daß die Kommissariats-Präsidenten in den Provinzen die
ihnen anvertrauten Städte fleißig bereisen, derselben Zustand in bezug auf Handel
und Wandel, Kommerzien und Manufakturen, Bürger und Einwohner und deren
Nahrung auf das genaueste erkundigen und informieren sollen, damit ihnen die
unter ihr Departement gehörenden Städte ebenso genau bekannt sein mögen, als
wir prätendieren, daß ein Kapitän von unserer Armee seine Kompagnie kenne,
indem dabei aller und jeder dazu gehörenden Soldaten innerliche und äußerliche
Qualitäten dem Kapitän vollkommen bekannt sein müssen
§ 21. Ferner muß in der Instruktion den Provinzial-Kammern und Kom-
missariaten anbefohlen werden, sich tagtäglich, ausgenommen des Sonntags und
in Weihnachten, Ostern und Pfingsten die beiden ersten Feiertage, denn der dritte
Tag in den hohen Festen so wenig als die sogenannten Bummelfeste gefeiert
werden sollen, in ihren Kollegien zu versammeln, und zwar des Morgens im
Sommer um 7 und im Winter um 8 Uhr. Um 11½ Uhr endigt sich die
Session, und des Nachmittags um 2 Uhr nimmt sie wieder ihren Anfang und
continuieret bis des Abends um 6 Uhr, damit bei solchem Fleiß und Ap-
plikation unser Dienst und höchstes Interesse an allen Orten rechtschaffen be-
fördert werden könne.
1) aufmerksam.