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2. Quelle: Erlaß über das Kirchen= und Schulwesen in Preußen.
Fundort: Stadelmann, Preußens Könige in ibrer Tätiakeit für die Landeskultur Preußens.
Leipzig 1878— 87. Bd. 1. Friedrich Wilhelm I. S. 59. (Jahr und Empfänger nicht angegeben.)
Seine Königliche Majestät in Preußen finden vor allen Dingen nötig, in
Dero Königreich Preußen die Sorgfalt dahin zu richten, daß die dortigen Ein-
wohner, insonderheit in dem Lithauischen im Christentum besser wie bisher ge-
schehen, unterrichtet und die Gottesfurcht denenselben recht eingepflanzet werde;
Sie werden auch nicht ermangeln, zu dem Ende nach und nach mehr Kirchen
erbauen zu lassen, dabey denn Ihre Intention hauptsächlich dahin gehet, daß
anstatt dessen, daß Untertanen jetzo von vielen Dörfern an einem Ort zusammen-
kommen und zum Teil recht weite Tagereisen darnach tun müssen, in Zukunft
Filiale geordnet und solche Veranstaltung gemachet werde, daß ein Prediger
gewissen Filialen mit vorstehe, an solchen örthern aber füglich tüchtige Schul-
meister bestellet werden, welche daselbst durch lesen und singen in Abwesenheit des
Predigers die Gemeinde erbauen können.
3. Quelle: Erlaß über Schulmeister als Handwerker. 10. Nov. 1722.
Fundort: Mylius ga. a. O. I, 1. Nr. 112.
Demnach S. K. M. benachrichtigt werden, wie daß diejenigen Hand-
werker, welche auf dem platten Lande. richt geduldet, sondern in die Städte
zu ziehen angehalten werden sollen, anjetzo die meisten Küster= und Schul-
meisterdienste zu erhalten suchen, um also Gelegenheit zu haben, ihr Handwerk
auf dem Lande mit und bei solchem ihrem Officio!) denen ergangenen Ver-
ordnungen zuwider treiben zu können, so befehlen allerhöchst gedachte Majestät
zu denen auf dem platten Lande vacant werdenden Küster= und Schulmeister-
diensten hinfüro keine anderen Handwerker als nur diejenigen, so auf dem platten
Lande geduldet werden können, als da sind Schneider, Leineweber, Schmiede,
Rademacher und Zimmerleute zu bestellen und anzunehmen.
4. Quelle: Erlaß des Königs an die Regierung und die beiden
Konsistorien in Preußen über den Inhalt der Predigten. 28. Aug. 1722.2)
Fundort: Acta Borussica. Beh.-Org. a. a. O. Bd. 3. Nr. 273.
Von Printz Kreutz sollen die Predigers in gantz Preussen anbefehlen das sie
alle sontag auf die Kancellen Predigen das das Volck gehorsahm sein mus an
Könige und Vorgesetzten und es Gottes geboht und nit menschen geBoht wehre
und das sie willig Ihre geordenette Dienste und Prestanda abgehben denn gehbet
Gott was Gott ist und dem König was des Königs ist und dieses sollen sie auf
die dörfer und Kleine stette alle sontag Pre1igen ist eine Nohtwendige sache Von
Printz soll in Preussen spions annehmen die Ihm fleißig berichten ob es ge-
schiehet oder nicht ist mein ordre .
E. Die Sorge für den Bauernstand.
1. Quelle: Ordre Friedrich Wilhelms J. an den Geheimen Rat von
Creutz wegen Aufhebung der Leibeigenschaft in den Königsbergischen
Domänen. 17. Juni 1718.
Fundort: Stadelmann a. a. O. Bd. 4. Friedrich Wilhelm III. S. 195.
Dem Geheimen Etats-Rath von Creutz befehle hiermit an, die Leibeigenschaft
von den Bauern abzuschaffen und sie zu Frey-Bauern zu machen, die Hoff—
1) Beruf. 2) Die Prediger sollen den Untertanen Gehorsam und Treue gegen den
König einschärfen.
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