Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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Wehren will ich hiermit Erb= und eigenthümlich auf ihre Kindes-Kinder schenken, 
dagegen sollen sie in jedem Amte einen körperlichen Eyd ablegen, daß sie mir 
treu, holdt seyn wollen, ihre Prästandat) fleißig entrichten, die Höfe nicht zu ver- 
lassen als mit dem Todt, und wenn sie abbrennen, will ich sie Holz geben, da- 
gegen sollen sie die Bauerhöfe in guten Stand setzen und nicht so verfallen lassen, 
als wenn Krieg wäre; Wenn ein General Calamität ist, da Gott vor sey, als 
dann will ich sie als ein treuer Landes-Vater unter die Arme greifen; Creutz soll 
dieses alles so einrichten, und diesen meinen ernsten Willen bey der Königs- 
bergschen Kammer-Registratur legen. Dieses gehet nur die deutsche Kammer an, 
der Litthauischen werde befehlen, was ich da haben will, dieses gehet Litthauen 
nichts an. 
Königsberg, den 17. Juni 1718. Fr. Wilhelm. 
2. Quelle: Randbemerkung des Königs zu einem Bericht der ost- 
preußischen Kriegs= und Domänenkammer wegen Aufhebung der 
Leibeigenschaft in den Königlichen Domänen. Juni 1718. 
Fundort: Stadelmann a. a. O. Bo. 4. Friedrich Wilhrlm III. S. 197. 
Die Kammer soll nur fleißig seyn und den Bauern recht zu verstehen geben, 
was sie vor einen Profit haben von der Freyheit, alsdann würde gewiß in etlichen 
Jahren das Land besser bebauet und gute conditionirte Amts Bauern haben, 
als ich jetzo pauvre Bauern habe, die Gebäude aussehen als wenn Krieg 10 
Jahre gewesen, in Vor-Pommern da ich in Campagne mit der Armee gestanden 
und völlig ausfouragiret habe, siehet es nicht in den Dörfern so liederlich aus, als 
in Preußen in meinen Amtsdörfern, weil es den Bauern nicht eigen ist, so sagen 
sie, der König muß decken lassen, der muß alles machen, ich bin Leibeigen, der 
Bauer rühret nichts an, ich habe mit den Bauern gesprochen, ich weiß alles. 
Friedrich Wilhelm. 
3. Quelle: Edikt vom 22. März 1719 für die Königlichen Domänen in 
Pommern, betreffend Aufhebung der Leibeigenschaft. 
Fundort: Stadelmann a. a. O. Bd. 2. Friedrich Wilhelm I. S. 76. 
Der König hat in Erwägung gezogen, was es denn für eine edle Sache sei, 
wenn die Untertanen statt der Leibeigenschaft sich der Freiheit rühmen, das Ihrige 
desto besser genießen, ihr Gewerbe und Wesen mit um so mehr Begierde und 
Eifer als ihr Eigenes betreiben und ihres Hauses und Herdes, ihres Ackers und 
Eigentums sowohl für sich als die Ihrigen, für Gegenwart und Zukunft desto mehr 
gesichert seien. 
F. Innere Kolonisation. 
1. Quelle: Kabinettsordre Friedrich Wilhelms I. an die Litauische 
Kammer. 2. Juli 1718. 
Fundort: Stadelmann a. a. O. Bd. 2. Friedrich Wilhelm I. S. 235—2356. 
Damit unsere bäuerlichen Unterthanen desto mehr zu Gott geführet werden, 
und also Segen und Gedeyen erlangen mögen, so wollen wir, daß in allen 
großen Dörfern Schulmeister bestellet, und einem jeden eine halbe Hube Land, 
frey von Zins, Contribution und Einquartierung von unseren wüsten Huben zu 
seinem Unterhalt eingegeben werden solll 
1) Gebühren.
	        
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