Full text: Die geheime Vorgeschichte des Weltkrieges.

112 Hinter den Kulissen. 
·S### 
##### 
gefährdet haben, die zu pflegen sich die Königliche Regierung 
durch ihre Erklärung vom 31. März 1909ä feierlichst verpflichtet 
batte. 
ODie Königliche Regierung, die jeden Gedanken oder 
jeden Versuch einer Einmischung in die Geschicke der Bewohner, 
was immer eines Telles Österreich-Ungarns, mißbilligt und 
zurückweist, erachtet es für ihre Pflicht, die Offiziere und 
Beamten und die gesamte Bevölkerung des Königreichs ganz 
ausdrücklich aufmerksam zu machen, daß sie künftighin mit 
äußerster Strenge gegen jene Personen vorgeben wird, die 
sich derartiger Handlungen schuldig machen sollten, Hand- 
lungen, denen vorzubeugen und die zu unterdrücken sie alle 
Anstrengungen machen wird.“ 
Diese Erklärung wird gleichzeitig zur Kenntnis der 
Königlichen Armee durch einen Tagesbefehl Seiner Majestät 
des Königs gebracht und in dem offiziellen Organ der Armee 
veröffentlicht werden. 
Die Krniglich Serbische Regierung verpflichtet sich 
überdies, 
1. jede Publikation zu unterdrücken, die zum Haß und 
zur Verachtung der Monarchie aufreizt und deren allgemeine 
Tendenz gegen die territoriale Integrität der letzteren ge- 
richtet ist, 
2. sofort mit der Auflösung des Vereins „Narodna 
Odbrana“ vorzugehen, dessen gesamte Propagandamittel zu 
konfiszieren und in derselben Weise gegen die andern Vereine 
und Bereinigungen in Serbien einzuschreiten, die sich mit 
der Propaganda gegen Osterreich-Ungarn beschäftigen. Die 
Königliche Regierung wird die nötigen Maßregeln treffen, 
damit die aufgelösten Vereine nicht etwa ihre Tätigkeit unter 
anderem Namen oder in anderer Form fortsetzen, 
3. ohne Berzug aus dem öffentlichen Unterricht in 
Serbien, sowohl was den Lehrkörper als auch die Lehrmittel 
betrifft, alles zu beseitigen, was dazu dient oder dienen könnte, 
die Propaganda gegen Osterreich-Ungarn zu nähren, 
4. aus dem Militärdienst und der Verwaltung im allge- 
meinen alle Offiziere und Beamte zu entfernen, die der Propa- 
ganda gegen Osterreich-Ungarn schuldig sind, und deren Namen 
unter Mitteilung des gegen sie vorliegenden Materials der 
Königlichen Regierung bekanntzugeben, sich die k. und k. KRe- 
gierung vorbehält,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.