72 Oie innere Entwicklungsgeschichte des Oreiverbandes.
Zu deutsch:
Mein lieber Botschafter! Von Zeit zu Zeit in den
letzten Jahren haben die französischen und die britischen
Marine- und Militärfachleute miteinander beraten.
Es hat sich dabei immer von selbst verstanden, daß
solche Beratung nicht die Freiheit einer jeden Regierung
einschränke, in irgendwelcher Zukunft zu entscheiden,
ob dem andern mit bewaffneter Macht beizustehen sei
oder nicht. Wir sind übereingekommen, daß diese
Beratung zwischen den Fachleuten weder jetzt noch in
Zukunft als eine Verpflichtung für die Regierungen
angesehen werden soll, in gewissen Fällen, die sich noch
nicht ereignet haben und die sich niemals ereignen
mögen, handelnd einzugreifen. Die Anordnung z. B.
der britischen und der französischen Flotte bezüglich des
gegenwärtigen Augenblicks ist nicht gegründet auf eine
Verpflichtung zum Zusammenwirken im Kriege.
Sie haben indessen darauf hingewiesen, daß, wenn
eine der beiden Regierungen gewichtigen Grund hätte,
einen nicht herausgeforderten Angriff von einer dritten
Macht zu erwarten, es wesentlich sein würde, zu wissen,
ob sie bei einem solchen Ereignis auf die bewaffnete
Hilfe der andern rechnen könnte.
Ich stimme damit überein, daß, wenn eine der
beiden Regierungen gewichtigen Grund hätte, einen
nicht herausgeforderten Angriff von einer dritten
Macht oder sonst etwas den allgemeinen Frieden Be-
drohendes zu erwarten, sie sofort mit der andern er-
örtern sollte, ob beide Regierungen zusammen handeln
sollen, um dem Angriff zuvorzukommen und den Frie-
den zu bewahren, und wenn, welche Maßnahmen sie
zu gemeinsamem Vorgehen vorbereiten sollen. Wenn
diese Maßnahmen zum Eingreifen führen sollten,
wären die Pläne der Generalstäbe zunächst in