Full text: Die slawischen Siedelungen im Königreich Sachsen mit Erklärung ihrer Namen.

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Lande links von der Elbe, der neuen Mark Meißen; in dem jen— 
seits des Stromes gelegenen Milzenerlande bequemte sich das Volk 
zunächst zur Tributleistung, bald jedoch auch, als die Nutzlosigkeit 
des Widerstandes immer deutlicher zu Tage trat, am Ende des 
zehnten Jahrhunderts zur völligen Unterwerfung unter das deutsche 
Königtum. Gleichwohl bedurfte es nicht geringer Thatkraft, um 
das mit den noch freien slavischen Ländern Böhmen und Polen 
grenzende Budissiner Markgebiet von Meißen aus festzuhalten und 
dem Deutschtum unentreißbar zu machen. Die slavischen Edeln 
erkannten die neue Ordnung der Dinge an, blieben im Besitz ihrer 
Güter und traten gleich den deutschen Freien in das Abhängigkeits- 
verhältnis zu Königtum und Kirche, welches als Lehnsverhältnis 
bekannt ist. Das unterworfene sorbische Bauernvolk blieb auf seiner 
Scholle, bebaute nach wie vor den heimatlichen Boden, behielt seine 
dörflichen Einrichtungen unter der Leitung seiner Supane') und 
leistete den neuen Herren, welche das Eigentumsrecht an den Gütern 
für sich in Anspruch nahmen, ziemlich hohe Abgaben und mancherlei 
Dienste. Den unfreien und rechtlosen Knechten, den Smurden, 
blieben nur kleine Ackergrundstücke überlassen, sie zahlten davon 
geringen Zins, waren aber zu Frondiensten verpflichtet und gingen 
bei Besitzveränderungen gleichwie verkäufliche Ware in das Eigen- 
tum des neuen Herrn über?). 
  
Thietmar von Merseburg, daß die Bemühungen seines Amtsvorgängers Boso auf 
mancherlei Spott und Hohn bei den Sorben gestoßen seien, und daß diese das 
Kyrieleison, welches zu singen sie angehalten wurden, spottenderweise verdreht 
hätten in Vkrivolsa — vecordes hoc in malum irrisorie mutabant Vkrivolsa, 
quod nostra lingua dicitur: Aeleri stat in fruticeto — d. i. ow. w krju 
Wölsa = im Busche (steht) eine Erle. 
1) Eine Urkunde von 1181 erwähnt seniores villarum, quos lingua sua 
supanos vocant, 1122 heißen diese eldeste —= Alteste. Weiteres hierüber bietet 
Knothe, Die verschiedenen Klassen slavischer Höriger, im Neuen Archiv f. Sächs. 
Gesch. 1883. Böttiger-Flathe, Gesch. v. Sachsen 1, 155. 
!) So-schenkte Kaiser Heinrich III. dem Stifte Naumburg im Jahre 1040 
das Dorf Kusenti in der Nähe von Weißenfels cum omni pertinentia, manci- 
püis utriusque sexus et colonis, qui vulgo vocantur smurdi. 1041 schenkte 
ebenderselbe einem meißnischen Vasallen 10 Königshufen in Taucha bei Weißen- 
fels cum X smurdis et illorum uxoribus flllsque suis et flliabus, immo cum 
omnibus suis possessionibus. 1043 erhielt das Stift Naumburg das praedium 
Rogaz in pago Susilin . dum omnibus cCasis, pascuis, mancipiüis, zmurdis — 
1064 den Burgwart Gröba bei Riesa cum omnibus appendicjis, hoc est utriusque 
sexus mancipüs, villis, smurdis — 1065 die Burgwarte Strehla und Boritz sowie 
Grimma und OÖschatz cum omnibus appendiciis suis, mancipiis, smurdis et aldioni- 
bus. Weiteres hierüber siehe bei Knothe a. a. O., welcher übrigens mit seiner Ansicht 
von der Ausdehnung des Hörigkeitsverhältnisses im Sorbenlande wohl zu weit geht.
	        
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