Systematisches Regisler. XLX
Zu Art. 16. Ohne notariellen Shepertrag entstebt nach bayer. Landrechte
kein wahres Heirathgut. 159. — Zu Art 81. Berfahren
beim Vollzuge erekutorischer Urkunden. 334.
II. Civilrecht.
.Allgemeine Lehren. Gewohnheitsrechte können sich
in den Gebielstheilen des Königreiches Bayern, in welchen das
prcuß. Landrecht Geltung hat, seit Einführung desselben contra
legem nicht bilden.
Dingliche und denselben verwandte Rechte.
a) Die actio negatoria ist nach bayer. Landrechte ebenso, wie nach
gemeinem Rechte, eine Eigenthumsklage 224. b) Wer eine Sache
vom Eigenthumsprätendenten pachtet, begibt sich dadurch nicht der
Vindikationsklage gegen denselben. 293. c) Benützung dee Wassers
eines Privalflusses nach Art. 54 des desfallsigen Gesetzes.
Begründung der Klage, durch welche dieses Benützungsrecht bestritten
werden will. 300. d) Ueber Amortisirung von Schuldbriefen,
welche auf den Inhaber lauten. 225.
. bligationenrecht. 1) Allgemeine Gegen
stände. a) Einfluß der Simulation auf notariell errichtete Verträge.
360. (Berichtigungen S. 400.) b) Jahlung an eine Ehefrau.
(Bayer. Recht.) 368. c) Ueber Inhaberpapiere f. unter
Hondels= und Wechselrecht. — 2) Einzelne Verträge.
a) Bürgschaft. «) Bürgschaft der chechten Bürger und Bauern“
nach bayer. Landrechte. 352. §) Durch Nichtausübung des
Einlösungsrechtes im Konkurse geht dem Gläubiger der Rückgriff
gegen den Bürgen nicht verloren. 74. (Berichtigung S. 112.) —
b) Cession. a##) Zu Art. 2 des Gesetzes v. 22. Febr. 1855, die
Aufhebung der lex Anastesiano betr. 8. 6) Vom Regresse des
Gessionars, welcher das Einlösungerecht ausgeübt hat, gegen den
für die Güte der Forderung haftenden Gedenten. 81. (Berichiigung
S. 112 u. 128) c) Depositum. Ueber die Verjährung
der actio depositi directe. 305. d) Gutsverwaltung. Ersordernisse
einer Rechnung über Einnahmen und Ausgaben bei derselben.
395. o)Kauf. (Ueber die Form der Kaufverträge, wenn
das Kaufobjekt ein Immobile ist oder mit einem solchen zusammenhängt
l. oben zum Notariatsgesete. Art. 14.) a) Das Anerbieten
zur eigenen Kaufserfüllung genügt nicht immer, um die Klage auf
Erfüllung von Seite des anderen Kontrahenten zu begründen. 381.
8) Kauf und Verkauf der Früchte auf dem Halme. 49. 7) Die
Minderungsklage zugelassen wegen zu hoch angegebener Miekhpreise
des verkauften Hauses. (Bayer. Recht.) 89. ) Vorkauferecht.
(Preuß. Recht.) 145. e) Ein Reugeld, in einer notariell aufgenommenen
Kaufspunktation ausbedungen, und dennoch unwirksam.
169. — s) Kompromiß. Ueber die Voraussetzungen der Wirksamtelt
eines solchen. 337. — 3) Verbindlichkeit aus uneraubter
Handlung. a) Haftung der Unmündigen ex lege
Aqoilia. 29. b) Klage auf Entschädigung aus dem außerehelichen
Beischlafe nach Fuldaischem Rechte. 251.