Object: Die Hohenzollern und ihr Werk.

618 Die Begründung des Teutschen Reiches (1859—1871). 
keit des Führers der Deputation und Präsidenten des Abgcordnetenhauses, 
von Forcke ubeck, vermieden, der im Einverständnis mit der Depntation dem 
Hause nur die Tatsache mitteilte, daß der König sich entgegenkommend geäußert 
habe. Das Indemnitätsgesetz wurde dann zuerst in einer Kommission beraten 
und von dieser mit einem Bericht des Abgeordneten Twesien dem Hause zur 
Annahme empfohlen; die Annahme erfolgte nach längerer Debatte am 3. Sep- 
tember 1866 mit 230 gegen 75 Stimmen. Damit war der Verfassungskonflikt 
nach vierjähriger Dauer beendigt. Die nötigen Mittel wurden jetzt der Regie- 
rung bewilligt: 60 Millionen Taler zur Deckung der Kriegskosten, 30 Millionen 
zur Ansammlung eines Kriegsschatzes, außerdem 1½ Millionen zu Dotationen 
für die Generäle und für Bismarck; auch das Etatsgesetz kam für das Jahr 1867 
wieder in regelmäßiger Weise zustande. Die Fortschrittspartei, die der Haupt- 
träger der Opposition in der Konfliktszeit gewesen war, brach anläßlich der 
Indemnitätsfrage anseinander. Der größere radikale Teil weigerte sich, die 
Indemnität zu bewilligen, eine kleinere gemäßigte Gruppe, unter Führung von 
Twesten und Lasker, sonderte sich ab und begründete mit anderen Gesinnungs- 
genossen eine neue Partei, die sich nationalliberal nannte und ein Programm 
anfstellte, in dem es als dringendste Aufgabe bezeichnet wurde, die Regierung 
in ihrer auswärtigen Politik zu unterstützen, wührend man im Innern für die 
Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte des Volkes und für freisinnige Grund- 
sätze eintreten wollte. Auch Männer wie Forckenbeck und Gneist traten der 
neuen Partei bei, die dann eine bedeutende Verstärkung durch die gemäßigt 
likeralen und nationalen Politiker aus den neuen Provinzen erhielt: Bennigsen 
und Miquel aus Hannover, Oelker aus Kurhessen, Karl Braun aus Nassau 
sind die hervorragendsten Mitglieder ans diesen Kreisen. Die Partei wuchs 
bald auf 100 und mehr Mitglieder und errang sich in den nächsten Jahren die 
führende Stellung im prenßischen Abgeordnetenhause und auch in dem neuen 
norddeutschen Reichstage. 
Mit den einzelnen dentschen Staaten, die sich an dem Kriege beteiligt 
hatten — auch Baden war darunter, wo der preußenfrenndliche Großherzog, 
der Schwiegersohn König Wilhelms, dem Drängen einer Volksbewegung hatte 
nachgeben müssen —, schloß Preußen besondere Friedeusverträge. Die Minister 
von Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt waren schon in Nikols- 
burg erschienen und hatten — mit Ansnahme von Bayern — um Aufnahme 
in den neuen Bund, den Prenußen zu gründen im Begriff stand, nachgesucht. 
Auf dieses Verlangen konnte die preußische Regierung zwar nicht eingehen, weil 
es den mit Napoleon getroffenen Verabredungen zuwiderlief; aber für die Zu- 
kunft wurde dennoch, vorlänfig insgeheim, ein Bundesverhältnis angebahnt. 
Ter zu Nikolsburg in Aussicht genommene Südbund entsprach nicht den Wün- 
schen der süddentschen Staaten; und gerade der württembergische Minister von 
Varnbüler, der vor dem Ansbruch des Krieges eine so scharfe Feindseligkeit 
gegen Preußen zur Schan getragen hatte, gab jetzt den Anstoß dazu, daß statt 
dessen vielmehr Verträge zwischen Preußen und den Südstaaten geschlossen 
wurden, in Form von Schutz= und Trutzbündnissen unter gegenseitiger Gewähr- 
leistung des Besitzstandes und unter der Verpflichtung für die Südstaaten, im 
Kriegsfall den Oberbefehl an den König von Preußen zu übertragen. Solche 
Bündnisse wurden dann mit allen süddeutschen Staaten zugleich mit dem