618 Die Begründung des Teutschen Reiches (1859—1871).
keit des Führers der Deputation und Präsidenten des Abgcordnetenhauses,
von Forcke ubeck, vermieden, der im Einverständnis mit der Depntation dem
Hause nur die Tatsache mitteilte, daß der König sich entgegenkommend geäußert
habe. Das Indemnitätsgesetz wurde dann zuerst in einer Kommission beraten
und von dieser mit einem Bericht des Abgeordneten Twesien dem Hause zur
Annahme empfohlen; die Annahme erfolgte nach längerer Debatte am 3. Sep-
tember 1866 mit 230 gegen 75 Stimmen. Damit war der Verfassungskonflikt
nach vierjähriger Dauer beendigt. Die nötigen Mittel wurden jetzt der Regie-
rung bewilligt: 60 Millionen Taler zur Deckung der Kriegskosten, 30 Millionen
zur Ansammlung eines Kriegsschatzes, außerdem 1½ Millionen zu Dotationen
für die Generäle und für Bismarck; auch das Etatsgesetz kam für das Jahr 1867
wieder in regelmäßiger Weise zustande. Die Fortschrittspartei, die der Haupt-
träger der Opposition in der Konfliktszeit gewesen war, brach anläßlich der
Indemnitätsfrage anseinander. Der größere radikale Teil weigerte sich, die
Indemnität zu bewilligen, eine kleinere gemäßigte Gruppe, unter Führung von
Twesten und Lasker, sonderte sich ab und begründete mit anderen Gesinnungs-
genossen eine neue Partei, die sich nationalliberal nannte und ein Programm
anfstellte, in dem es als dringendste Aufgabe bezeichnet wurde, die Regierung
in ihrer auswärtigen Politik zu unterstützen, wührend man im Innern für die
Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte des Volkes und für freisinnige Grund-
sätze eintreten wollte. Auch Männer wie Forckenbeck und Gneist traten der
neuen Partei bei, die dann eine bedeutende Verstärkung durch die gemäßigt
likeralen und nationalen Politiker aus den neuen Provinzen erhielt: Bennigsen
und Miquel aus Hannover, Oelker aus Kurhessen, Karl Braun aus Nassau
sind die hervorragendsten Mitglieder ans diesen Kreisen. Die Partei wuchs
bald auf 100 und mehr Mitglieder und errang sich in den nächsten Jahren die
führende Stellung im prenßischen Abgeordnetenhause und auch in dem neuen
norddeutschen Reichstage.
Mit den einzelnen dentschen Staaten, die sich an dem Kriege beteiligt
hatten — auch Baden war darunter, wo der preußenfrenndliche Großherzog,
der Schwiegersohn König Wilhelms, dem Drängen einer Volksbewegung hatte
nachgeben müssen —, schloß Preußen besondere Friedeusverträge. Die Minister
von Bayern, Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt waren schon in Nikols-
burg erschienen und hatten — mit Ansnahme von Bayern — um Aufnahme
in den neuen Bund, den Prenußen zu gründen im Begriff stand, nachgesucht.
Auf dieses Verlangen konnte die preußische Regierung zwar nicht eingehen, weil
es den mit Napoleon getroffenen Verabredungen zuwiderlief; aber für die Zu-
kunft wurde dennoch, vorlänfig insgeheim, ein Bundesverhältnis angebahnt.
Ter zu Nikolsburg in Aussicht genommene Südbund entsprach nicht den Wün-
schen der süddentschen Staaten; und gerade der württembergische Minister von
Varnbüler, der vor dem Ansbruch des Krieges eine so scharfe Feindseligkeit
gegen Preußen zur Schan getragen hatte, gab jetzt den Anstoß dazu, daß statt
dessen vielmehr Verträge zwischen Preußen und den Südstaaten geschlossen
wurden, in Form von Schutz= und Trutzbündnissen unter gegenseitiger Gewähr-
leistung des Besitzstandes und unter der Verpflichtung für die Südstaaten, im
Kriegsfall den Oberbefehl an den König von Preußen zu übertragen. Solche
Bündnisse wurden dann mit allen süddeutschen Staaten zugleich mit dem