Bekanntmachung.
Allen Einwohnern Ostpreußens.
Gestern den 4. — 17. August überschritt das Kaiserliche Russische Heer die Grenze Preußens und mit d
6 selnen Vormarsch sor. serliche Russische 6 anze Preußens und mit dem Deutschen Heere kämpfend, setzt
Der Wille des Kaisers aller Reußen ist, die friedlichen Einwohner zu schonen.
Laut der mir Allerhöchst andertrauten Vollmacht mache ich folgendes bekannt:
1. Jeder von seiten der Einwohner dem Kaiserlichen Russischen Heere geleistete Widerstand wird schonungslos und o t
Geschlechtes und des Alters bestraft werden. 8 schonung hne Unterschied des
# 2. Orte, in denen auch der kleinste Anschlag auf das Russische Heer verübt wird, oder in denen den Verfügungen desselben Widerstand
geleistet wird, werden sofort niedergebrannt.
3. Falls die Einwohner Ostpreußens sich keine feindlichen Handlungen zuschulden kommen lassen, so wird auch der kleinste dem Russischen
Heere erwiesene Dienst reichlich bezahlt und belohnt werden; die Ortschaften werden verschont und das Eigentumsrecht wird gewahrt bleiben.
Gezeichnet: von Ronnenkampf,
General-Adjutant Seiner Kaiserlichen Majestät, General der Kavallerie.
Bescheinigung.
Die russische Militär-Obrigkeit bescheinigt hiermit, daß Herr
Dr. Max Bierfreund
—mmtn Gouvperneur der Stadt Insterburg
Insterburg, 24. August 1914.
General-Fidiutant Seiner Roiserlichen Mojestät, General der Ravallerie.
von Rennenkampf.
An die Einwohner Insterburgs und die Flüchtlinge Ostpreußensl!
Wie ist unsere Lage?
Der Feind ist bis in unsere Stadt vorgedrungen und hält sie bis auf weiteres — unter Umständen bis zur Beendigung des Krieges —
mit einem Obersten und einem Regiment dauernd besetzt. Jeder Widerstand gegen die obigen Bestimmungen hat die Ausführung der angedrohten
Strafen durch den russischen Ortskommandanten zur unweigerlichen Folge. Außerdem müffen auch dafür die von unserer Bürgerschaft bis zur Beendi-
gung des Krieges als Gewähr für die friedliche Haltung der Zivilbevölkerung zu stellenden 8 Geiseln oder Bürgen für jieden von einer Zipvil-
person auf das rufsische Heer verübten Anschlag mit dem Leben büßen. Da diese drei Bürgen von uns bis zur Beendigung des Krieges gestellt
werden müssen, bestimme ich, daß je drei Bürgen für die Dauer von 24 Stunden in fortlaufender Reihe sich zur Verfügung stellen. Da die Bürg-
schaft der drei, sich freiwillig gestellten Bürgen: Stadtrat Keßler, Architekt Laurinat und Oberkellner Udau mit dem 26. 8. von 10 Uhr abläutt,
werden von da ab je drei weitere Bürgen von mir bestimmt werden. Wer meiner schriftlichen Aufforderung zur Uebernahme der Bürgschafts-
leistung nicht pünktlich Folge leistet, wird durch die für die Bewachung der Bürgen bestimmte russische Militärwache zwangsweise herbeigeholt.
Ich fordere nun nochmals jedermann auf, sofort jede Art von Schußwaffen auf der Polizeiwache abzuliefern. Wer fortan im Besitze einer
Schußwaffe betroffen wird, verfällt unbedingt den oben angedrohten Strafen, das heißr, er wird kurzerhand erschoffen.
Ich ermächtige die Hausbesitzer, sofort die von den Mietern verlassenen Wohnungen zu öffnen, unter eigener Verantwortung auf das Vor-
handensein von Schußwaffen zu durchsuchen und die gefundenen Waffen zur Polizeiwache zu bringen. Auch herrenlos vorgefundene Waffen, ins-
besondere etwa aufgefundene deutsche oder russische Militär-Gewehre, sind ebenfalls auf der Polizeiwache abzuliefern.
Außerdem warne ich jeden, etwa gefundene rufsische militärische Ausrüstungsgegenstände (Munition, Waffen, Achselklappen usw.) sich anzu-
eignen, da beim Vorfinden solcher Gegenstände der Besitzer ebenfalls Gefahr läuft, in strengster Weise vom russischen Befehlshaber bestraft zu werden.
Insterburg, 25. August 1914.
Der Gouverneur
ODr. Rierfreuuack.