Volltext : Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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damit  verbundenen  Ankaufs  von  Grundslücken  und  der  Anlagen  von
zugehörigen  Bauwerken.

Den  Interessenten  bleibt  es  zunachst  überlassen,  sich  wegen  Eintheilung
dieser  Bauten  Behufs  Muofzhrung  durch  Naturalleistungen  zu  einigen.
Sofern  eine  solche  Einigung  nicht  zu  Stande  kommt,  sowie  bei  denjeni-1en
  Bauten,  welche  nur  für  gemeinschaftliche  Rechnung  durch  baare

eldbeiträge  ausgeführt  werden  können,  werden  die  Baukosten  nach  der
Magdeburger  Morgenzahl  der  nutzbaren  Grundstücke  des  Niederungs-Abschnittes
  ohne  Fchsicht  auf  verschiedene  Lage,  Güte  und  Benutzungsart
  derselben  getragen.

3)  Die  Kosten  für  die  Normalistrung  und  Verlängerung  des  Laesgener
Deiches  bis  an  das  Ende  der  Deichlinie  tragen:

I.  die  Grundbesitzer  des  Laesgen-Crossener  Niederungsabschnittes,  d.  h.
von  der  oberen  Laesgener  Grenze  bis  zur  unteren  Grenze  des  Deichverbandes
  zur  einen  Hälfte  und

II.  die  Grundbesitzer  des  Polnisch=  Deutsch-Nettkower  und  des  Sattel-Blumberger
  Niederungsabschnittes  bis  zu  der  im  Frühjahr  1854.
.ausgenommenen  Rückstaugrenze  zur  andern  Hälfte  —

nach  Rückstauklassen,  und  zwar  ad  I.  dergestalt,  daß  die  Grundstücke

#a)  innerhalb  der  ersten  100  Ruthen  oberhalb  einer  von  dem  Deichende
aus  quer  durch  die  Niederung  gelegten  Linie  von  Beiträgen  frei

bleiben,
b)  innerhalb  der  folgenden  300  Ruthen  aufwärts  pro  Magdeburger
Morgen  ....  ..  .  ....  zwei  Viertel

c)  innerhalb  des  weiteren  Nieberungsgebters  aufwärts  bis
zur  Laesgener  Grenze  pro  Magdeburger  Morgen  .  drei  Viertel
un

d)  auf  Laesgener  Flur,  Hof=  und  Baustellen,  Gärten  und
Aecker  pro  Morgeegggggngg  .  .  ..  vier  Wiertel

Wiesen,  Weiden  und  Forstländereeiien  drei  Viertel
ad  II.  dergestalt,  daß

a)  innerhalb  des  Polnisch-Deutsch-Nettkower  Niederungs-Abschnicttes,
  Hof=  und  Baustellen,  Gärten  und  Aecker  drei  Viertel

und  Wiesen,  Weiden  und  Forstländereien  ein  halb
5)  innerhalb  des  Sartel-Blumberger  Niederungsabschnittes,

Hof=  und  Baustellen,  Gärten,  Aeckern  ein  halb

Wiesen,  Weiden  und  Forstländerein  ein  Wiertel.

beitragen.  Weitere  Bonitats=  oder  Kulturunterschiede  sind  nicht  zu  berücksichtigen.
  Der  Beitrag,  welcher  danach  auf  die  Grundbesitzer  des
Polnisch-Deutsch-Nettkower  Niederungsabschnittes  zusammentrifft,  wird

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