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gewonnen, daß beide Tabellen mit außerordentlichem Fleiße
ganz genau aus obigen Elementen berechnet worden sind.
Jetzt kommt es nur noch auf die Beantwortung dreier
Fragen an.
Die erste Frage ist, ob im gegebenen Falle die Mortali-
tätstafeln von Brune angewendet werden können? Diese Frage
muß entschieden bejaht werden; denn diese Tafeln stützen sich
auf eine achtundfünfzigjährige Erfahrung an 31,500 Ehepaaren.
Sowohl die Länge der Zeit, als auch die Menge der beobach-
teten Individuen, und üderdieß die Vortrefflichkeit der Me-
thode, nach welcher Brune die Tafeln berechnete, geben ihnen
vor allen anderen Mortalitätstafeln den Vorzug. Der Zeit-
raum von 1776 bis 1834, in welchen die angestellten Beobach-
tungen hineinfallen, war reicher, als je ein anderer, sowohl
an Begebenheiten und Veränderungen in den europäischen Staats-
verhältnissen und im Leben der Menschen überhaupt, als auch
an mancherlei Elementarereignissen und deren Folgen. Nässe,
Kälte, Hitze und Trockenheit zeichneten manche Jahre aus; es
herrschte Hungersnoth und Theurung, und wüthete der Krieg und
der Typhus; aber auch wieder friedliche und fruchtbare und gesunde
Jahre spendeten ihren Segen. Während dieser Zeit kam Alles vor,
was nur irgendwie auf die Verlängerung oder Verkürzung des
menschlichen Lebens Einfluß haben kann. Sonach kann wenig-
stens in Hinsicht auf Lebensdauer oder Sterblichkeit der Frauen
und Wittwen durchaus kein Zweifel obwalten, daß die Brune'-
sche Dekremententafel für Frauen vollkommene Brauchbarkeit
haben müsse.
Dagegen kann wohl im ersten Augenblicke in Bezug auf
die Lebensdauer oder Sterblichkeit der Männer einiges Beden-
ken sich erheben, weil jene Individuen, deren Leben der Brune'-
schen Dekremententafel für Männer zur Grundlage diente,
bei ihrem Eintritte in die preußische Wittwenverpflegungsanstalt
zu Berlin, durch Zeugnisse nachweisen mußten, daß sie nicht
mit solchen körperlichen Leiden und Gebrechen behaftet sind,
welche einen baldigen Tod voraussehen lassen, während der
Wittwen-Pensions-Verein bayerischer Aerzte später als Zwangs-
Verein keinem praktischen Arzte, sobald er einmal außerordent-
liches Mitglied ist, bei seiner Verehelichung die Rechte eines
ordentlichen Mitgliedes verweigern kann.