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Anlage G.
Nachweisung.
Die.................................................................·..·...........
batfurdieZeitvom......·.....·...·.....·.·.......·....·.......··................ bis..................................·....·.........................·................
BeiträgezursnvalideusuudHinterbliebenenversicherungeingehoben.
Hierfür ist an Vergütung zu berechnen:
a) 40/0 (bei Betr.Kr.Kassen 11/30/0) für die e Einziehuns
der Beiträge. .. .. MH
1449)
b) 1% für die mit Ausstellung, Umtausch und Erneuerung
der Quittungskarten verbundenen Geschäftt . „ „
(§ 1455 Abs. 1 Nr. 1)
*) Oier#istavom Vorsitzenben und Rechnun ngeführer unter Angabe von Ort und Datum zu be-
scheinigen, daß die den Beiträgen entsprechenden Marken in die Quittungskarten der Gersicherten ein-
geklebt worden sind.