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nicht zu kalt, besonders aber nicht zu warm sey. Das Licht
im Zimmer soll gemäßigt sein, und weder der Mutter, noch
viel weniger dem Kinde gerade, oder über die Stirne in die
Augen fallen. Das feste Wickeln und das starke Wiegen ist
dem Kinde schädlich.
In dem Zimmer einer Gebärenden und Wöchnerin dürfen
keine Thiere, z. B. Vögel außer dem Käfige, Hunde, Katzen
u. dgl. geduldet werden, weil besonders letztere gerne der Wärme
nachgehen, und so das neugeborne Kind leicht beschädigen könn-
ten. Die Mutter ist zu erinnern, daß sie dem in ihr Bette
an ihre Seite genommenen Kinde im Schlafe keinen Schaden
zufüge. Es ist bei der Wöchnerin öfters nachzusehen, ob die
Kindbettreinigung gehörig, nicht zu stark fließe, oder wohl gar
unterdrückt sey, in welchem Falle, so wie überhaupt bei jeder
Unpäßlichkeit over Krankheit der Wöchnerin und des Kindes so-
gleich ein Arzt gerufen werden muß. Nur wenn alle diese Dinge
angeordnet und besorgt sind, wenn die Gebärmutter entleeret
und zusammengezogen, und also keine Gefahr eines Blutsturzes
mehr zu befürchten ist, darf sich die Hebamme von der Ent-
bundenen entfernen.
Wird das neugeborne Kind zur Taufe aus dem Hause zur
Kirche getragen, so hat die Hebamme bei schwerer Verantwort-
lichkeit gehörigen Bedacht darauf zu nehmen, und Fürsorge zu
treffen, daß dem Kinde durch den Transport und durch die
Taufe, nach den Umständen, der Jahrszeit und der Witterung,
kein Nachtheil zu gehe. Wo die sogenannten Kindtaufschmause
üblich sind, hat die Hebamme dafür zu sorgen, daß die Kind-
betterin dadurch nicht beunruhiget werde, und besonders, daß
diese nicht auf irgend eine Art daran theilnehme. Die Heb-
amme selbst hat sich bei dieser Gelegenheit besonders nüchtern,
mäßig, ordentlich und anständig zu betragen.
Das übrige Verhalten und die ganze Lebensordnung der
Wöchneriu und des Kindes hat die Hebamme so anzurathen,
wie sie dieses in dem Unterrichte gelehrt worden ist, und dabei
der Mutter vorzustellen, welchen Nachtheil eine Verkältung, ein
Schrecken, Zorn, Verdruß u. s. w., dann das zu frühe Ver-
lassen des Bettes und des Hauses, das Verrichten schwerer
Arbeiten u. s. w. hervorbringe. — Die Hebamme wird aus
dieser Ursache jede Wöchnerin, welche sich ihrer Hilfe bedient,