Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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nicht zu kalt, besonders aber nicht zu warm sey. Das Licht 
im Zimmer soll gemäßigt sein, und weder der Mutter, noch 
viel weniger dem Kinde gerade, oder über die Stirne in die 
Augen fallen. Das feste Wickeln und das starke Wiegen ist 
dem Kinde schädlich. 
In dem Zimmer einer Gebärenden und Wöchnerin dürfen 
keine Thiere, z. B. Vögel außer dem Käfige, Hunde, Katzen 
u. dgl. geduldet werden, weil besonders letztere gerne der Wärme 
nachgehen, und so das neugeborne Kind leicht beschädigen könn- 
ten. Die Mutter ist zu erinnern, daß sie dem in ihr Bette 
an ihre Seite genommenen Kinde im Schlafe keinen Schaden 
zufüge. Es ist bei der Wöchnerin öfters nachzusehen, ob die 
Kindbettreinigung gehörig, nicht zu stark fließe, oder wohl gar 
unterdrückt sey, in welchem Falle, so wie überhaupt bei jeder 
Unpäßlichkeit over Krankheit der Wöchnerin und des Kindes so- 
gleich ein Arzt gerufen werden muß. Nur wenn alle diese Dinge 
angeordnet und besorgt sind, wenn die Gebärmutter entleeret 
und zusammengezogen, und also keine Gefahr eines Blutsturzes 
mehr zu befürchten ist, darf sich die Hebamme von der Ent- 
bundenen entfernen. 
Wird das neugeborne Kind zur Taufe aus dem Hause zur 
Kirche getragen, so hat die Hebamme bei schwerer Verantwort- 
lichkeit gehörigen Bedacht darauf zu nehmen, und Fürsorge zu 
treffen, daß dem Kinde durch den Transport und durch die 
Taufe, nach den Umständen, der Jahrszeit und der Witterung, 
kein Nachtheil zu gehe. Wo die sogenannten Kindtaufschmause 
üblich sind, hat die Hebamme dafür zu sorgen, daß die Kind- 
betterin dadurch nicht beunruhiget werde, und besonders, daß 
diese nicht auf irgend eine Art daran theilnehme. Die Heb- 
amme selbst hat sich bei dieser Gelegenheit besonders nüchtern, 
mäßig, ordentlich und anständig zu betragen. 
Das übrige Verhalten und die ganze Lebensordnung der 
Wöchneriu und des Kindes hat die Hebamme so anzurathen, 
wie sie dieses in dem Unterrichte gelehrt worden ist, und dabei 
der Mutter vorzustellen, welchen Nachtheil eine Verkältung, ein 
Schrecken, Zorn, Verdruß u. s. w., dann das zu frühe Ver- 
lassen des Bettes und des Hauses, das Verrichten schwerer 
Arbeiten u. s. w. hervorbringe. — Die Hebamme wird aus 
dieser Ursache jede Wöchnerin, welche sich ihrer Hilfe bedient,
	        
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