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Vornahme der Nothtaufe während der Geburt, wenn dem
Leben des Kindes Gefahr droht.
Der Vollzug dieser Anordnung ist mit den Grundsätzen
der protestantischen Kirche nicht vereinbar, da die Nothtaufe
und beziehungsweise die Taufe vor und während der Geburt
sowohl von der reformirten Kirche in den Regierungsbezirken
diesseits des Rheins als auch von der vereinigten evangelisch-
protestantisch-christlichen Kirche der Pfalz unbedingt verworfen
wird, und da insbesondere bezüglich der Letztern der §. 8. der
unterm 10. Oktober 1818 Allerhöchst bestätigten Vereinigungs-
Akte festgesetzt ist:
„die protestantisch-evangelisch-christliche Kirche nimmt keine
Nothtaufe an, beschränkt aber keineswegs die Freiheit
christlicher Eltern die Taufe ihrer neugebornen Kinder so
viel nöthig zu beschleunigen, jedesmal aber solche durch
den ordentlichen Diener der Kirche verrichten zu lassen“.
Demgemäß haben Seine Königliche Majestät nach
vorausgegangener Vernehmung des k. protestantischen Obercon=
sistoriums zu beschließen geruht, was folgt:
1) Bei Kindern, deren Eltern der reformirten Kirche oder
der vereinigten protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche
in der Pfalz zugethan sind, haben die Hebammen die
Nothtaufe gänzlich zu unterlassen.
2) Bei Kindern, deren Eltern der evangelisch-lutherischen
Kirche angehören, darf die Nothtaufe durch die Hebamme
nur, wenn es die Eltern verlangen und auch sodann nur
unter folgenden Bedingungen vorgenommen werden:
a) das Kind muß vollständig geboren sein. Die Taufe
vor und während der Geburt ist unbedingt verboten.
b) Läßt es nach vollendeter Geburt die Schwäche des
Kindes noch zu, einen Geistlichen herbei zu holen, so
hat die Taufe durch diesen zu geschehen und die Vor-
nahme der heiligen Handlung durch die Hebamme
ist daher nur im wirklichen Nothfalle, sei es gleich
nach der Geburt oder später bei plötzlich eintretender
Todesgefahr, zulässig.
c) Auch die Nothtaufe muß mit der dem feierlichen Akte
gebührenden Würde vollzogen werden und sie ist nur
giltig, wenn dabei ein Gebet, namentlich das Vater-
unser gesprochen, das Kind dreimal am Haupte oder