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werden können, sollen die aufzunehmenden Eleven die
diesen Classen entsprechenden Keuntnisse besitzen.
d) Ein ferneres Augenmerk ist endlich bei der Auswahl der
Eleven zur Bildung künftiger Thierärzte, besenders An-
fangs darauf zu nehmen, daß diejenigen Gegenden Un-
seres Reiches, in welchen die Viehzucht den vorzüglichsten
Nahrungszweig ausmacht, und die Aufstellung der Thier-
Aerzte besonders dringend ist, mit solchen Subjecten zu-
erst besetzt werden können.
Verschiedene Gründe haben Uns bewogen, von der bisher
üblichen Observanz, welcher gemäß nur gelernte Schmiede,
Schmiedsöhne und solche Individuen, welchen eine Aussicht zur
einstigen Versorgung durch Uebernahme einer eigenen Schmiede#
offen war, zu Thierärzten gebildet werden sollten, abzugehen.
Doch werden diese, wenn sie übrigens den angegebenen For-
derungen entsprechen, auch von dieser zweiten oder Elevenelasse
nicht ausgeschlossen.
§. 17.
Die erste Auswahl der zu Thierärzten zu bildenden Sub-
jecte, nach der oben vorgeschriebenen Norm, stehet den Gerichts-
Aerzten zu. Diese geben hierüber vor der Mitte des Septem-
bers eines jeden Jahres ihr Gutachten, mit den Belegen und
Zeugnissen begleitet, an die Central-Veterinärschule directe ab.
Vor dem ersten Oktober eines jeden Jahres haben sich die-
jenigen, welche von den Gerichtsärzten zur Aufnahme als Ve-
terinäreleven in Vorschlag gebracht worden sind, zu einer vor-
läufigen Prüfung und Controlle ihrer Eigenschaften und Fähig-
keiten, in wie ferne diese den §. 16, gesetzten Bedingungen ent-
sprechen, an der Central-Veterinärschule zu stellen, wo von den
sämmtlichen Professoren eine Art von Concurs-Prüfung aus
den Vorbereitungs-Wissenschaften vorgenommen wird. Die
Würdigsten werden ausgewählt, und mit Anlage der Aktenstücke
Unserm geheimen Ministerium des Innern zur Bestätigung
vorgelegt.
8. 18.
Die Zahl dieser Veterinäreleven setzen Wir für die Folge,
sobald die nöthigen Gebäude und Einrichtungen hergestellt sind,
auf sechzig fest, so daß am Ende eines jeden Studien-Jahres
der dritte Theil davon, welcher den dreijährigen Lehrcurs ab-
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