Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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8. 20. 
Der vollständige Curs für diese zweite Classe der Hörer 
der Central-Veterinärschule, oder die zu eigentlichen Thierärzten 
zu bildenden Eleven dieser Anstalt dauert sechs aufeinander fol- 
gende Semester oder drei Jahre. Sollten Einzelne in diesem 
Zeitraume, besonderer Umstände oder Verhältnisse wegen, ihre 
Befähigung zur praktischen Brauchbarkeit nicht erhalten können, 
so ist hierüber ein Bericht an Unser geheimes Ministerium 
des Innern zu erstatten. 
§. 21. 
Um sich von den Fortschritten der Eleven in ihrer Bildung 
zu überzeugen, hält jeder Professor über die abgehandelten Lehr- 
gegenstände wöchentlich eine Privatprüfung, und sorgt auch 
außer den Vorlesungen für die Wiederholung des Vorgetrage- 
nen durch die ältern, schon mehr unterrichteten Eleven mit den 
jüngern. 
Nach Beendigung von zwei Semestern wird eine öffentliche 
Prüfung veranstaltet, welcher der Chef des Instituts, die sämmt- 
lichen Professoren, und die Kreismedizinalräthe des hiesigen 
Generalcommissariats beizuwohnen haben. Auch werden Wir 
jedesmal von Seite Unsers geheimen Ministerium des Innern 
einen Commissär dazu abordnen. Der Prüfungstag muß durch 
öffentliche Blätter bekannt gemacht, und ein Verzeichniß der 
Eleven mit den geeigneten Notizen dem Publikum im ODrucke 
übergeben werden. 
Bei dieser Prüfung liegt das Originalprotokoll mit den No- 
ten des Fortganges, des Fleißes, der Fähigkeiten und des Be- 
tragens der Eleven vom ganzen Jahre dem Publikum zur Ein- 
sicht offen. 
Die Würdigsten erhalten Preise, und jeder Eleve ein eige- 
nes Zeugniß. 
8. 22. 
Nebst diesen Jahresprüfungen haben diejenigen Eleven, 
welche den ganzen Curs von drei Jahren absolvirt haben, und 
als wohlunterrichtete Thierärzte die praktische Laufbahn begin- 
nen wollen, unter den nämlichen Formalitäten, noch eine öf- 
fentliche Finalprüfung zu bestehen, in welcher die Professoren 
sowohl, als jeder andere anwesende Kunstverständige, Fragen aus 
allen in dem vorgezeichneten Studienplane begriffenen Fächern 
der Veterinärwissenschaft zur Beantwortung vorlegen können.
	        
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