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Theile gewöhnlich befallenden Krankheiten und Zufälle ablegen,
und Beweise seiner Fähigkeit in der Beschlagkunde des gesunden
und kranken Pferdehufes geben muß.
Diejenigen, welche dieses nicht zu leisten im Stande sind,
sollen verbunden sein, über die benannten Gegenstände Unter-
richt an dem Institute zu nehmen, dessen Dauer nach Erfor-
derniß unbestimmt bleibt, aber in keinem Falle ein Jahr über-
schreiten darf, und für welchen dem Institute außer dem etwa
unbrauchbar gemachten Materiale Nichts zu vergüten kommt.
Dieselben erhalten nach abgelegter Prüfung ein von der
Schule gefertigtes Zeugniß, welches der Obrigkeit des Ortes,
wo sie sich ansäßig machen, vorgezeigt werden muß, und das
zur Erlangung des Meisterrechts, oder zum Vorstande einer
Beschlagschmiede qualificirt.
Unsere Civil= und Polizeibehörden werden hiemit besonders
angewiesen, dieser Unserer Verordnung die genaueste Folge
zu leisten.
Die Zeit welche ein Beschlagschmied im Unterrichte an der
Central-Veterinärschule zubringt, darf in die üblichen Wander-
Jahre eingerechnet werden.
Wir erwarten von dieser Einrichtung, daß ein besserer Huf-
beschlag im ganzen Reiche eingeführt, und nebenbei erzweckt
werde, daß verschiedene häufig vorkommende Uebel des Pferde-
fußes und Hufes, nicht ferner verkannt, unzweckmäßig behan-
delt, und dadurch unheilbar gemacht werden.
§. 25.
Damit die Central-Veterinärschule beständig in ihrem wis-
senschaftlichen Gange erhalten, jedes Hinderniß, welches ihr
etwa zufällig in dem Wege stehen möchte, zeitig beseitiget, und
dieselbe überhaupt zu der von Uns beabsichteten Vollkommen-
heit gebracht werde, verordnen Wir überdieß, daß abwechselnd
immer Einer der Professoren in dem Institutsgebäude anwesend
sey, daß sich die Professoren unter dem Vorsitze des Chefs
monatlich versammeln, über die Angelegenheiten des Instituts
berathen, und Uns ihre Vorschläge berichtlich vorlegen.
Einen solchen Hauptbericht erwarten Wir unfehlbar nach
geendeten Prüfungen eines jeden Unterrichtsjahres, welcher zu-
gleich die Anzahl der Hörer aus allen Classen, mit den dazu
gehörigen Notizen, die Noten des Fleißes, des Fortganges und