Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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mit Abänderung der hieher bezüglichen Bestimmungen des or- 
ganischen Edictes vom 1. Februar 1810, das Veterinärwesen 
und die Errichtung einer Central-Veterinärschule betr. — Re- 
gierungsblatt S. 113 — was folgt: 
Abschnitt I. 
Bestimmung der Anstalt. 
8. 1. 
Die bisherige Central-Veterinärschule zu München hat als 
ausschließliche Bildungs-Anstalt für Thierärzte Bayerns auch 
fernerhin fortzubestehen. Sie führt die Benennung: Central- 
Thier-Arzneischule. 
Kbschnitt II. 
Plan und Dauer des Unterrichtes. 
§. 2. 
Der Unterricht an der Thier-Arzneischule umfaßt in drei 
Jahrescursen nachfolgende Lehrgegenstände: 
a) naturwissenschaftlichen Unterricht in applicativer Richtung; 
b) Naturgeschichte der Hausthiere, Lehre von der Zucht, Hal- 
tung und Veredlung derselben, mit besonderer Rücksicht 
auf Gestütkunde; 
c) Diätetik der Hausthiere; 
d) Anatomie der Hausthiere nach allen Theilen, nebst phy- 
siologischem Praktikum; 
e) pathologische Anatomie; 
f) die Lehre von den Verhältnissen und der Zusammenstellung 
der äußeren Theile eines gesunden Thieres (Extèrieur), 
ihren Verschiedenheiten nach Ragen und dergleichen, mit 
vorzüglicher Rücksicht auf Pferde, Hornvieh, Schweine 
und Schafe; 
g) die Thierarzneimittel-Lehre und Receptirkunde; 
h) die generelle Krankheitslehre der Thiere (Nosologie mit 
Therapie und Semietik); 
i) die specielle Krankheitslehre mit klinischem Unterrichte im 
Thierspitale; 
k) die theoretische und praktische Thier-Wundarzneikunde mit 
der Operations= und Instrumenten-Lehre, dann Thier- 
Geburtshilfe; 
1) die gerichtliche und polizeiliche Thier-Arzneikunde;
	        
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