Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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m) die Lehre von den Viehseuchen nebst Geschichte derselben; 
n) die Grundsätze der Hufbeschlagkunde mit Uebungen an 
todten und lebenden Hufen, besonders zum Zwecke der 
Verfertigung künstlicher Kureisen; 
o) Poliklinik; 
p) Reiten, Fahren, körperliche Uebungen. 
§. 3. 
Ueber die Vertheilung des Lehrstoffes auf die drei Curse 
hat die Schule die Genehmigung Unseres Staatsministeriums 
zu erholen. 
Abschnilt III. 
Lehr-Attribute der Anstalt. 
§. 4. 
Der Central-Thierarzneischule werden als Anttribute bei- 
gegeben: 
a) ein anatomisches Theater; 
b) eine anatomische und pathologische Präparatensammlung; 
c) ein Garten für Veterinär-Botanik; 
4) eine Apotheke mit Laboratorium; 
e) eine Bibliothek; 
1) eine Instrumenten-Sammlung für Veterinär-Chirurgie; 
g) eine Sammlung von naturwissenschaftlichen Instrumenten 
zur Anstellung von Untersuchungen; 
h) ein Thierspital; 
i) eine Schmiede für den Hufbeschlag; 
k) ein Züchtungsstall (pepinière) für den Unterricht in der 
Thierveredlung und zur praktischen Geburtshilfe. 
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Bezüglich des Thierspitals ist die Einrichtung zu treffen, 
daß darin kranke Hausthiere gegen Ersatz des Futters und der 
Streu in Geld oder in natura und gegen Vergütung der in 
Anwendung gekommenen Arzneien jederzeit Aufnahme finden. 
aGbschnitt IV. 
Aufnahms-Bedingungen und Stipendien. 
§. 6. 
Für die Aufnahme der Eleven in die Thierarzneischule 
werden nachstehende Bedingungen festgesetzt: 
a) das zurückgelegte 17. und noch nicht vollendete 24. Lebensjahr;
	        
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