Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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Allesheim und Consorten, im Herrschaftsbezirke Ellingen, mit 
ihrem. Gesuche um die Bewilligung zur Besorgung des Vieh- 
falles unter sich, ohne Zuziehung eines aufgestellten Wasen- 
meisters, lediglich abzuweisen; welches der Königlichen Kreis- 
regierung auf den Bericht vom 25. Januar l. Is., unter Rück- 
schluß der Beilagen, zur weitern Verfügung mit dem Beifügen 
eröffnet wird, daß bei der Bildung der Fallbezirke auch darauf 
Rücksicht zu nehmen sey, den Sitz der Fallmeistereien den Lokal- 
verhältnissen möglichst entsprechend zu bestimmen. 
München, den 7. März 1830. 
Staatsministerium des Innern. 
An die k. Regierung des Rezatkreises, K. d. J., also ergangen. 
Nr. 13,105. 5. 252. 
Mintsterial-Entschließung vom 19. Januar 1833, die Beschwerde des 
Fallmeisters Hamberger in Ansbach wegen Schmälerung seines Fall- 
bezirkes betr. 
Auf Befehl Seiner Moajestät des Königs. 
Wenn auch das Gewerbe des Wasenmeisters Hamberger 
in Ansbach an sich die reale Eigenschaft behauptet, so folgt doch 
hieraus zu Gunsten des Besitzers dieser Gerechtsame keineswegs 
der Anspruch, das reale Recht fortwährend in jenem Bezirke 
auszuüben, welcher bei der Erwerbung dieser Gerechtsame dazu 
gewiesen war; vielmehr bleibt die Begrenzung und Eintheilung 
der Wasenmeister-Distrikte stetshin den sanitätspolizeilichen und 
administrativen Rücksichten vorbehalten. 
Es hat demnach bei der Entschließung der Königlichen Re- 
gierung des Rezatkreises, Kammer des Innern, vom 1. März 
1831 bis zu einer allenfallsigen weiteren Eintheilung ver Po- 
lizeibezirke sein Verbleiben. 
München, den 19. Januar 1833. 
Staatsministerium des Innern. 
An die k. Regierung des Rezatkreises, K. d. J., also ergangen. 
Nachricht den übrigen Kreisregierungen, diesseits des Rheins, zur 
Wissenschaft.
	        
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