Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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wiesen, daß dieselben fortwährend genauest einzuhalten sind, und 
von Seiten der Distriktspolizeibehörden bei Ausstellung der 
Ermächtigungsscheine zur Abverlangung von Arsenik die Zustim- 
mung des Gerichtsarztes zu erholen ist. 
Die k. Regierung, Kammer des Innern, hat hiernach das 
Geeignete zu verfügen. 
München, den 23. April 1857. 
Staatsministerium des Innern. 
JAn sämmtliche Regierungen, Kammern des Innern. 
S. 285. 
Entschließung der k. Regierung des Unterdonaukreises, K. d. J., 
vom 18. November 1837, Eisenoxydhydrat-Auflösung als Gegengift 
bei Arsenikvergiftung betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nachstehende von dem k. Stadtphysikus zu Bayreuth in 
obenstehendem Betreffe erstattete Anzeige wird hiemit aus dem 
Intelligenzblatte für den Obermainkreis vom 4. November 1837 
Nr. 132 den Physikaten und Aerzten zur Beachtung mitgetheilt. 
Passau, den 18. November 1837. 
K. Regierung des Unterdonaukreises, 
Kammer des Innern. 
„Am 23. September 1837 wurde ich durch den Polizei- 
soldaten B.. schleunigst in die Wohnung der S. Familie 
im hintern Theile des neuen Weges gerufen. Unverweilt da- 
selbst angekommen, fand ich 8 Personen jammervoll erkrankt, 
nachdem sie kurz vorher gesund und wohl ihr Mittagessen, aus 
Bohnen und gelben Rüben bestehend, verzehrt hatten. Da 
Ipecacuanha keine Erleichterung verschaffte, und die Krankheits- 
erscheinungen immer heftiger wurven,, so ließ ich, den Genuß 
von Arsenik argwöhnend, (wozu eine leere Dute mit kleinen 
weißen Stäubchen als Geschenk von Mehl durch einen Knaben 
aus der Nachbarschaft mir Veranlassung gab), eine Eisenoxyd- 
hydrat-Auflösung bereiten und sämmtlichen Erkrankten in meiner 
Gegenwart nach Maßgabe des Alters und der Heftigkeit der
	        
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