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wiesen, daß dieselben fortwährend genauest einzuhalten sind, und
von Seiten der Distriktspolizeibehörden bei Ausstellung der
Ermächtigungsscheine zur Abverlangung von Arsenik die Zustim-
mung des Gerichtsarztes zu erholen ist.
Die k. Regierung, Kammer des Innern, hat hiernach das
Geeignete zu verfügen.
München, den 23. April 1857.
Staatsministerium des Innern.
JAn sämmtliche Regierungen, Kammern des Innern.
S. 285.
Entschließung der k. Regierung des Unterdonaukreises, K. d. J.,
vom 18. November 1837, Eisenoxydhydrat-Auflösung als Gegengift
bei Arsenikvergiftung betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nachstehende von dem k. Stadtphysikus zu Bayreuth in
obenstehendem Betreffe erstattete Anzeige wird hiemit aus dem
Intelligenzblatte für den Obermainkreis vom 4. November 1837
Nr. 132 den Physikaten und Aerzten zur Beachtung mitgetheilt.
Passau, den 18. November 1837.
K. Regierung des Unterdonaukreises,
Kammer des Innern.
„Am 23. September 1837 wurde ich durch den Polizei-
soldaten B.. schleunigst in die Wohnung der S. Familie
im hintern Theile des neuen Weges gerufen. Unverweilt da-
selbst angekommen, fand ich 8 Personen jammervoll erkrankt,
nachdem sie kurz vorher gesund und wohl ihr Mittagessen, aus
Bohnen und gelben Rüben bestehend, verzehrt hatten. Da
Ipecacuanha keine Erleichterung verschaffte, und die Krankheits-
erscheinungen immer heftiger wurven,, so ließ ich, den Genuß
von Arsenik argwöhnend, (wozu eine leere Dute mit kleinen
weißen Stäubchen als Geschenk von Mehl durch einen Knaben
aus der Nachbarschaft mir Veranlassung gab), eine Eisenoxyd-
hydrat-Auflösung bereiten und sämmtlichen Erkrankten in meiner
Gegenwart nach Maßgabe des Alters und der Heftigkeit der