Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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Bereitungsart. 
Drei Unzen 9 Gran reinen schwefelsauren Eisenoxhdhydrats 
(ferr. suphur. artefact.) werden in 24 Unzen destillirten Wassers 
aufgelöst, der fast bis zum Sieden erhitzten Lösung so lange 
reine Salpetersäure in kleiner Quantität zugesetzt, bis alles Eisen 
vollständig oxydirt ist, die so erhaltene Flüssigkeit mit Am- 
monial (Liq. ammon. caust.) gefällt; der gut ausgewaschene 
Niederschlag wird mit so viel Wasser gemischt, daß das Ganze 
das Gewicht von 18 Unzen beträgt. 
Dieses Präparat wird für vorkommende Fälle in Fläschchen 
von 4 Unzen aufbewahrt. 
Nr. 32,581. 8. æs2. 
Entschließung der k. Regierung von Oberbayern, K. d. J., vom 
16. April 1857, die Bereitung des Eisenorydhydrats als Gegen- 
mittel bei Arsenik-Vergiftung betr. 
Im Namen Seiner Mgjestät des Königs. 
Auf Antrag des k. Kreismedizinalausschusses sind die Apo- 
theker aufmerksam zu machen, das Eisenoxydhydrat, welches sie 
als Gegenmittel bei Arsenikvergiftungen nach Regierungs-Aus- 
schreiben vom 23. April 1843 Kreis-Intelligenzblatt No. 19. 
S. 553 vorräthig zu halten haben, nach der neuen Vorschrift 
der bayerischen Pharmacopbe S. 127 zu bereiten, welche von 
der früheren Bereitungsweise abweicht und ein für die Auf- 
bewahrung wirksameres Präparat liefert. 
München, den 16. April 1857. 
Königl. Regierung von Oberbayern, 
Kammer des Innern. 
An die k. Gerichtsärzte des Regierungsbezirkes von Oberbayern.
	        
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