Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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Nr. 8175. 8. 46. 
Ministerial-Entschließung vom 24. März 1835, das Gesuch des 
zum Gerichtsarzte in Eltmann ernannten Dr. N. um Belassung auf 
dem Physikate Hilders betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Die Königliche Kreisregierung hat dem Gerichtsarzte des 
Landgerichts Eltmann, Dr. N., auf das mit Bericht vom 
1. I. Mts. vorgelegte, hiebei zurückfolgende Gesuch um Be- 
lassung auf dem Physikate Hilders, die Allerhöchst beschlossene 
Abweisung mit dem Bemerken zu eröffnen, daß seiner Bitte 
um Versetzung in ein milderes Klima des Untermainkreises 
durch die Berufung auf das Physikat Eltmann entsprochen 
worden sei, daß es jedem Arzte freistehe, bei seinen Anmeldungen 
um Beförderung oder Versetzung die Physikate bestimmt zu 
bezeichnen, um welche er zu competiren geneigt ist, daß ebenso 
zu jeder Stunde eine Modifizirung der eventuellen Gesuche 
freisteht, sein eventuelles, nicht gerne präcisirendes Gesuch auch 
die Folgen der Nichtpräcisirung zu tragen hat, und daß so 
wenig ein seine Wünsche nicht zur Anmeldung und Vormerkung 
bringender Arzt eine Berücksichtigung derselben zu erwarten 
hat, eben so wenig ein in Folge seiner geäußerten Wünsche 
und nach der Fassung seines Gesuches versetzter Beamter eine 
Rücknahme der Allerhöchst beschlossenen Versetzung gewärtigen 
dürfte, um so mehr, als Versetzungen nach der IV. Verfassungs- 
beilage keineswegs von der Ansicht der Betheiligten abhängig 
sind, und daß die mehr und mehr einreißende Sitte durchaus 
nicht genährt werden darf, Gesuche auf geradewohl zu stellen, 
und deren Zweckmäßigkeit erst nach erfolgter Allerhöchster Ge- 
nehmigung näherer Prüfung zu unterwerfen. 
Die Königliche Kreisregierung wird das gesammte ärzt- 
liche Personal ohne Nennung des Anlasses auf diesen Stand- 
punkt aufmerksam machen. 
München, den 24. März 1835. 
Staatsministerium des Innern. 
An die Königl. Regierung, des Untermainkreises, K. d. J, also ergangen.
	        
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