Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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12) Hiedurch und da ohnehin in dem Jahres-Berichte 
nur ein Material zu behandeln ist, welches jeder Gerichtsarzt 
schon nach den bisher giltigen Bestimmungen und um den 
dienstlichen Anforderungen nicht bloß formell genügen zu können, 
sich vollständig eigen machen muß, wird die Erstattung der 
Jahres-Berichte keine Ueberlastung zur Folge haben, zumal 
wenn die kgl. Gerichtsärzte sich angelegen sein lassen, schon 
während des Jahres entsprechende Vormerkungen zu machen, 
dazu auch die praktischen Aerzte anzuregen und das unterärzt- 
liche Personale aller Kategorieen zu instruiren und anzuhalten 
und bezüglich der zu machenden periodischen Vorlagen und 
fortlaufenden Rapporte Ordnung, Treue und Vollständigkeit zu 
beobachten. 
13) Die ärztlichen Jahres-Berichte sollen nicht etwa bloß 
zur Ergänzung der Amts-Akten und als Material für An- 
ordnungen 2c. bezüglich des Sanitäts-Wesens dienen, sondern 
sie sollen, soweit sie irgend theoretisch oder praktisch für den 
ärztlichen Dienst Wichtiges enthalten, in geeigneter Weise mit 
dem Namen der Berichterstatter veröffentlichet und zu einem 
Gemeingute des bayerischen Sanitäts-Personales gemacht wer- 
den. Hiernach ergeht auch besondere Verfügung wegen Be- 
handlung der Physikats-Berichte bei den Kreis-Regierungen. 
14) Anlangend die Zeit für die Erstattung der ärztlichen 
Jahres-Berichte, so wird hiemit bestimmt, daß dieselben den 
Zeitraum vom ersten Oktober bis letzten September zu um- 
fassen haben und bis Ende Novembers jeden Jahres von sämmt- 
lichen Physikaten eingesendet sein müssen. 
Hienach ist das Weitere zu verfügen. 
München, 21. April 1858. 
Auf Seiner königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl. 
Beilagen ad Nr. 16,579. 
a. Schema für die Jahresberichte der Gerichtsärzte. 
1. Topographisch-statistische Beschreibung des 
Physikats-Bezirkes; — Nachträge und Berichtigungen zur 
medizinisch-topographischen Schilderung des Bezirkes. 
II. Ethnographische Schilderung; — Nachträge und 
Berichtigungen zu der mit der Topographie des Bezirkes gelieferten
	        
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