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fortlaufenden Jahresberichten nur Dasjenige ergänzend und
berichtigend nachgetragen werden, wus zur Evidenthaltung der
Kenntniß des wirklichen Bestandes nothwendig ist. Diese Vor-
schrift hindert jedoch nicht, schon im nächstjährigen Berichte die
Rubra I. und lI. zur gleichmäßigen und zugleich vollständigen
Einhaltung des Schema systematisch einzusetzen, indem bei Je-
dem derselben blos im Allgemeinen zu bemerken ist, in wie weit
dem unter dem 24. Mai l. Is. von unterfertigter Stelle ge-
gebenen Auftrage (Kreisamtsblatt Nr. 49 S. 977) Folge ge-
leistet wurde, die schon im Laufe dieses Jahres begonnenen
schriftlichen Vorarbeiten für spätere Benützung zu hinterlegen.
Da die ärztlichen Jahresberichte nicht etwa blos zur Er-
gänzung der Amtsakten und als Material für Anordnungen 2c.
bezüglich des Sanitätswesens dienen, sondern veröffentlicht und
zu einem Gemeingute des bayerischen Sanitätspersonales ge-
macht werden sollen, so werden es sich die Aerzte und insbe-
sondere die Gerichtsärzte des Kreises angelegen sein lassen, ihre
Arbeiten darnach einzurichten daß sie gerechten und billigen
Anforderungen der medizinischen Wissenschaft und Praxis sowie
insbesondere dem gegenwärtigen Stande der Sanitätspolizei-
Wissenschaft entsprechen.
München, 20. September 1858.
Königliche Regierung von Oberbayern, K. d. J.
Nr. 55, 876. F. 32.
Entschließung der kgl. Regierung von Oberbayern, K. d. J., vom
18. September 1859, die Erstattung von Jahresberichten der
Physikate betr.
Im Namen Seiner Mogjestät des Königs.
Da der Termin sich nähert, in welchem von den Aerzten,
welche medizinischen Anstalten vorstehen, dann von den prak-
tischen Aerzten und Thierärzten des Regierungsbezirkes die
Jahresberichte pro 1858/59 zu erstatten sind, so wird es nach
den seitherigen Erfahrungen unter Hinweisung auf die höchste
Ministerial-Entschließung vom 21. April v. Is., die Erstattung
von Jahresberichten der Physikate betreffend, dann auf das
öffentliche Ausschreiben im Kreis-Amtsblatte vom 20. Sep-
tember 1858 (S. 1776) gleichen Betreffes, zur Vermeidung