Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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fortlaufenden Jahresberichten nur Dasjenige ergänzend und 
berichtigend nachgetragen werden, wus zur Evidenthaltung der 
Kenntniß des wirklichen Bestandes nothwendig ist. Diese Vor- 
schrift hindert jedoch nicht, schon im nächstjährigen Berichte die 
Rubra I. und lI. zur gleichmäßigen und zugleich vollständigen 
Einhaltung des Schema systematisch einzusetzen, indem bei Je- 
dem derselben blos im Allgemeinen zu bemerken ist, in wie weit 
dem unter dem 24. Mai l. Is. von unterfertigter Stelle ge- 
gebenen Auftrage (Kreisamtsblatt Nr. 49 S. 977) Folge ge- 
leistet wurde, die schon im Laufe dieses Jahres begonnenen 
schriftlichen Vorarbeiten für spätere Benützung zu hinterlegen. 
Da die ärztlichen Jahresberichte nicht etwa blos zur Er- 
gänzung der Amtsakten und als Material für Anordnungen 2c. 
bezüglich des Sanitätswesens dienen, sondern veröffentlicht und 
zu einem Gemeingute des bayerischen Sanitätspersonales ge- 
macht werden sollen, so werden es sich die Aerzte und insbe- 
sondere die Gerichtsärzte des Kreises angelegen sein lassen, ihre 
Arbeiten darnach einzurichten daß sie gerechten und billigen 
Anforderungen der medizinischen Wissenschaft und Praxis sowie 
insbesondere dem gegenwärtigen Stande der Sanitätspolizei- 
Wissenschaft entsprechen. 
München, 20. September 1858. 
Königliche Regierung von Oberbayern, K. d. J. 
Nr. 55, 876. F. 32. 
Entschließung der kgl. Regierung von Oberbayern, K. d. J., vom 
18. September 1859, die Erstattung von Jahresberichten der 
Physikate betr. 
Im Namen Seiner Mogjestät des Königs. 
Da der Termin sich nähert, in welchem von den Aerzten, 
welche medizinischen Anstalten vorstehen, dann von den prak- 
tischen Aerzten und Thierärzten des Regierungsbezirkes die 
Jahresberichte pro 1858/59 zu erstatten sind, so wird es nach 
den seitherigen Erfahrungen unter Hinweisung auf die höchste 
Ministerial-Entschließung vom 21. April v. Is., die Erstattung 
von Jahresberichten der Physikate betreffend, dann auf das 
öffentliche Ausschreiben im Kreis-Amtsblatte vom 20. Sep- 
tember 1858 (S. 1776) gleichen Betreffes, zur Vermeidung
	        
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