Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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den Stand des in freier Luft und im Schatten hängenden 
Thermometers ebenfalls nach Graden und Zehntelgraden, 
endlich 
Windrichtung und Aussehen des Himmels 
aufzeichnen, zugleich aber auch die genaue Zeit der Aufzeichnung nach 
Tag, Stunden und Minuten 
jedesmal beifügen. — Der gegenwärtigen Instruktion folgt als 
Anhang eine umständliche Anweisung zum Aufzeichnen der 
Beobachtungen; zugleich werden die nöthigen Formulare 
mitgegeben. 
3) Obwohl hinsichtlich der Beobachtungszeit keine Beschrän- 
kung festgesetzt wird, so ist doch der bequemen Berechnung wegen 
zu wünschen, daß womöglich volle Stunden gewählt werden, 
und nur ausnahmsweise zwischen den Stunden die Beobachtung 
geschehe. 
Als Beobachtungszeiten werden empfohlen: 
Eine Morgenstunde (vorzüglich um die Zeit des Sonnen- 
Aufgangs.) 
Eine Mittagsstunde (zwischen 12 und 3 Uhr.) 
Eine Abend= oder Nachtstunde. 
Bei Sturm, Gewitter, vorübergehendem Regen, überhaupt 
bei schnell wechselndem Zustande der Atmosphäre werden keine 
Beobachtungen aufgeschrieben. 
4) Die Zahl der Beobachtungen wird nicht vorgeschrieben, 
doch soll dieselbe in dem Zeitraume eines Vierteljahres nie 
weniger als 90 betragen. 
5) Die Beobachtungen sind vierteljährlich an das Conser- 
vatorium der k. Sternwarte bei München einzusenden. 
6) Da ohne genaue Untersuchung und Vergleichung der 
Instrumente und ohne Kenntniß ihrer Aufstellungsweise und 
örtlicher Verhältnisse keine gründlichen Beobachtungsresultate 
überhaupt zu erhalten sind, so ist auf die Herstellung der hierauf 
bezüglichen Bestimmungen bei der gegenwärtigen meteorologi- 
schen Unternehmung geeignet Rücksicht zu verwenden; und so 
wie einerseits dem Conservatorium der königl. Sternwarte zur 
Pflicht gemacht worden, die wesentlichen Angaben zu erheben 
und zusammenzustellen, so ergeht hiemit andererseits an die 
königl. Gerichtsärzte der Auftrag, zu dem erwähnten Zwecke, 
insoweit ihre Mitwirkung erforderlich sein wird, nach Kräften 
behilflich zu sein, und zwar
	        
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