Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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1) Die königlichen General-Commissäre und Regierungs- 
Präsidenten jedes Kreises haben jährlich den Kreismedizinalrath, 
oder in dessen Verhinderung ein ärztliches Mitglied des Aus- 
schusses, mit Zuziehung des chemischen Mitgliedes, zur voll- 
ständigen und gründlichen Untersuchung von wenigstens zwei 
Physikatsbezirken des Kreises abzuordnen. 
2) Die Gegenstände der protokollarisch vorzunehmenden 
Untersuchung sind: 
a) die Physikats-Registratur und das amtliche Wirken des 
Gerichts-Physikus, namentlich hinsichtlich der Pflege armer 
Kranker, dann ob und in wieferne er als Arzt thätig ist 
und Vertrauen genießt; 
b) der ärztliche Leumund und das Wirken der praktischen 
Aerzte, Landärzte, Chirurgen, Veterinärärzte, Hebammen u. w 
die Ermittlung des desfallsigen Urtheiles der Distrikts- 
Polizeibehörden, der königlichen Beamten, der Pfarrer, der 
Gemeindevorstände und der Armenpflegschaftsräthe; die 
Untersuchung ihrer Apparate und Instrumente, namentlich 
der Hebammenkästchen, die Ueberzeugung von ihrer Fort- 
bildung oder von ihrem Stehenbleiben in allgemeiner und 
technischer Beziehung. 
3) Der Zustand der Krankenhäuser, Siechenhäuser, Findel- 
häuser, Leichenhäuser; 
4) der Zustand der Apotheken; 
5) der Zustand der Materialienhandlungen; 
6) der Zustand der chirurgischen Schule, wenn sich eine 
solche im Bezirk befindet; 
7) der Zustand der allenfalls in dem Bezirke befindlichen 
Mineralquellen; 
8) der Zustand der Sanitätspolizei in ihrer weitesten Be- 
deutung, der Viktualienpolizei, der Fleischbeschau, der Begräbniß- 
plätze, der Leichenbeschau, die Constatirung des sanitätischen 
Zustandes der Gegend, und der etwa vorhandenen Ursachen 
oder Vehikel örtlicher Krankheiten, als Sümpfe, ungereinigter 
Zustand der Kanäle, Bäche und Flüsse, stehende (Alt-) Wasser 
u. s. w., dann des gesunden oder nachtheiligen Zustandes der 
Ställe u. s. w. 
Die Untersuchung hat ohne Uebereilung, jedoch in der 
möglich kürzesten Frist zu geschehen. 
Da die Gegenwart des chemischen Ausschußmitgliedes nur
	        
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