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zur Untersuchung der Apotheken und Materialienhand-
lungen nothwendig ist, so soll die Einrichtung getroffen werden,
daß die Visitation der Apotheken und Materialienhandlungen
gleich in den ersten Tagen der Untersuchungsreise vorgenommen
werde, damit darnach das chemische Mitglied sogleich wieder an
den Ort seines Aufenthalts zurückkehren könne.
Die Taggelder für die untersuchenden Mitglieder werden
aus dem, den Regierungen für Commissionsreisen bewilligten
Kredite bestritten.
Die kgl. Regierung hat hienach ungesäumt das Geeignete
zu verfügen und Sorge zu tragen, daß noch in dem laufenden
Jahre mit Visitation zweier, entweder in Beziehung auf die
mindere Qualifikation des Arztes, oder in Rücksicht auf die
minder kräftige Polizeiverwaltung des Distriktspolizeibeamten,
oder aus Gründen öfter vorkommender Krankheiten besonders
beachtungswerther Distrikte begonnen werde.
Mühnchen, den 22. Januar 1833.
Staatsministerium des Innern.
An sämmtl. k. Kreisregierungen, K. d. J., also ergangen.
Nr. 19,342. . 92.
Ministerial-Entschließung vom 29. November 1850, den Gehalt der
Kreismedizinalräthe beir.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine Majestät der König haben allergnädigst geruht, den
Gehalt des Kreismedizinalrathes Dr. N. vom 1. Oktober 1849
als dem Beginne der sechsten Finanzperiode an auf zwölf-
hundert Gulden bes Jahres in Geld unter Einziehung der bis-
her bewilligten Bezüge an Geld und Naturalien festzusetzen.
Die Creditseröffnung ist eingeleitet.
Das königliche Regierungs-Präsidium hat hiernach das
Weitere zu verfügen.
München, den 29. November 1849.
Staatsministerium des Innern.
An das Prasidium der k. Regierung von N.