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wo die Aufstellung von Physikatsassistenten geboten erscheint,
wohlmotivirte Vorlage zu machen.
Die Urlaubsbewilligung für die Kreismedizinalräthe und
Gerichtsärzte geht, wenn der Urlaub die Dauer von sechs
Wochen überschreitet, von dem Staatsministerium des In-
nern aus.
Die praktischen Aerzte und Zahnärzte können gegen die
Regierungs-Entschließungen bezüglich ihrer Aufstellung rc. die
Berufung an das Staatsministerium des Innern ergreifen.
Alljährlich läßt sich das gedachte Staatsministerium die
Qualifikationstabellen der Gerichtsärzte und der praktischen
Aerzte beziehungsweise die Revision derselben von den Regie-
rungen vorlegen.
Die Gesuche um ärztliche Reisestipendien sind mit Bericht
demselben Ministerium einzuschicken.
Ueber bedeutendere Unglücksfälle, drohende oder ausge-
brochene Epidemien und Epizootien ist demselben unverzüglich
Anzeige zu erstatten, diese Anzeigen sind während der Dauer
solcher Seuchen periodisch zu wiederholen und am Ende ist aus-
führlicher Schlußbericht zu erstatten. Das k. Staatsministerium
des Innern ordnet nach Umständen die dagegen zu ergreifenden
Vorsichtsmaßregeln an, prüft beziehungsweise die bereits ge-
troffenen und überwacht in höchster Instanz den Vollzug
derselben.
Von dem kgl. Staatsministerium des Innern gehen über-
haupt alle Anordnungen aus, welche darauf gerichtet sind, die
Gesundheitsverhältnisse, die normale Entwicklung und das Ge-
deihen der Menschen und Nutzthiere zu befördern und dieselben
vor Verkommniß und Krankheit zu bewahren.
Das kgl. Staatsministerium des Innern überwacht das
Impfgeschäft und läßt sich zu diesem Behufe die Resultate der
jährlichen Schutzpocken = Impfung und Revaccination von den
Regierungen vorlegen.
Es überwacht die Heilbäder des Königreichs und läßt sich
deshalb jährlich Berichte über die Verhältnisse derselben ein-
schicken.
Demselben Ministerium müssen die Resultate der jährlichen
Conscription und Aushebung der Mannschaft für die Heeres-
ergänzung vorgelegt werden und es würdigt unter andern auch
die Thätigkeit der ärztlichen Untersuchungs-Commissionen.