240
einer irdenen Pfanne so weit, daß er eben schmilzt, hebt ihn
dann vom Feuer, und zieht Streifen von alter Leinwand, etwa
von 2 Zoll Breite und 1 Schuh Länge, hindurch, so daß sie
auf beiden Seiten davon überzogen werden. Solche Streifen
klemmt man dann in eine Zange, hängt sie an dem auszuräu-
chernden Orte über einer Schüssel oder einem Dachziegel auf,
und zündet sie am untern Ende an; auch bei dem ersten Ver-
fahren muß man die Schale mit dem Schwefel auf einen Dach-
ziegel oder in eine Schüssel stellen. Es ist schon oben angeführt,
daß diese Schwefelräucherung nur zur Reinigung unbewohnter
Zimmer, und der von ansteckend Kranken gebrauchten Sachen, z. B.
Bettstellen, Matratzen, Strohsäcke, wollenen Decken u. s. w.
anwendbar ist. Die Sachen der letzten Art muß man aus-
gebreitet über Stangen oder Schnüre legen, und überhaupt
alles frei hinstellen, damit die Räucherung es gehörig durch-
ziehen könne. Bei Anwendung der Räucherung verschließt man
die Fenster u. s. w., und sobald der Schwefel angezündet ist,
entfernt man sich aus dem Zimmer und macht die Thüre hinter
sich zu. So wird das Zimmer etwa sechs Stunden verschlossen
gehalten, damit der Schwefeldunst Alles gut durchziehe; dann
werden Fenster und Thüre geöffnet, damit das Zimmer und
die erwähnten Sachen gelüftet werden, was, wo es angeht,
mit den letzten auch noch an freier Luft geschehen kann. Es
ist gut, das angeführte Verfahren noch ein Mal zu wiederholen.
Die Menge des zu verbrennenden Schwefels richtet sich nach
der Größe der Zimmer und der Menge der darin befindlichen
Sachen; in einem der oben angegebenen Größe wird man auf
ein Mal 1 Loth abbrennen lassen können, oder eine verhältniß-
mäßige Menge der erwähnten Schwefelstreifen.
Es sind nun noch einige allgemeine Erinnerungen beizu-
bringen. Oben wurde schon über die Vorzüglichkeit der einen
Räucherung vor der andern, in so fern sie auch auf die
Kranken selbst wirkt, überhaupt gesprochen. Es mufß indessen
in besondern Fällen das Gutachten der Aerzte zu Rath gezogen
werden, und diese haben überhaupt die Anordnung zu treffen,
wann die Räucherungen, und welche davon anzuwenden sind.
Die starke Essigräucherung (vermittelst Bleizucker rc.)
und die Salpeterräucherung werden auf oben angegebene
Art zu rechter Zeit und in hinreichendem Maaße angewandt,
wohl nie verlassen; sie sind auch diejenigen, die auf den Kran-