Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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einer irdenen Pfanne so weit, daß er eben schmilzt, hebt ihn 
dann vom Feuer, und zieht Streifen von alter Leinwand, etwa 
von 2 Zoll Breite und 1 Schuh Länge, hindurch, so daß sie 
auf beiden Seiten davon überzogen werden. Solche Streifen 
klemmt man dann in eine Zange, hängt sie an dem auszuräu- 
chernden Orte über einer Schüssel oder einem Dachziegel auf, 
und zündet sie am untern Ende an; auch bei dem ersten Ver- 
fahren muß man die Schale mit dem Schwefel auf einen Dach- 
ziegel oder in eine Schüssel stellen. Es ist schon oben angeführt, 
daß diese Schwefelräucherung nur zur Reinigung unbewohnter 
Zimmer, und der von ansteckend Kranken gebrauchten Sachen, z. B. 
Bettstellen, Matratzen, Strohsäcke, wollenen Decken u. s. w. 
anwendbar ist. Die Sachen der letzten Art muß man aus- 
gebreitet über Stangen oder Schnüre legen, und überhaupt 
alles frei hinstellen, damit die Räucherung es gehörig durch- 
ziehen könne. Bei Anwendung der Räucherung verschließt man 
die Fenster u. s. w., und sobald der Schwefel angezündet ist, 
entfernt man sich aus dem Zimmer und macht die Thüre hinter 
sich zu. So wird das Zimmer etwa sechs Stunden verschlossen 
gehalten, damit der Schwefeldunst Alles gut durchziehe; dann 
werden Fenster und Thüre geöffnet, damit das Zimmer und 
die erwähnten Sachen gelüftet werden, was, wo es angeht, 
mit den letzten auch noch an freier Luft geschehen kann. Es 
ist gut, das angeführte Verfahren noch ein Mal zu wiederholen. 
Die Menge des zu verbrennenden Schwefels richtet sich nach 
der Größe der Zimmer und der Menge der darin befindlichen 
Sachen; in einem der oben angegebenen Größe wird man auf 
ein Mal 1 Loth abbrennen lassen können, oder eine verhältniß- 
mäßige Menge der erwähnten Schwefelstreifen. 
Es sind nun noch einige allgemeine Erinnerungen beizu- 
bringen. Oben wurde schon über die Vorzüglichkeit der einen 
Räucherung vor der andern, in so fern sie auch auf die 
Kranken selbst wirkt, überhaupt gesprochen. Es mufß indessen 
in besondern Fällen das Gutachten der Aerzte zu Rath gezogen 
werden, und diese haben überhaupt die Anordnung zu treffen, 
wann die Räucherungen, und welche davon anzuwenden sind. 
Die starke Essigräucherung (vermittelst Bleizucker rc.) 
und die Salpeterräucherung werden auf oben angegebene 
Art zu rechter Zeit und in hinreichendem Maaße angewandt, 
wohl nie verlassen; sie sind auch diejenigen, die auf den Kran-
	        
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