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strenge darüber gewacht werden, daß es nach jeder Geburt ge-
reiniget und erneuert werde. Leinenstücke des Gebärbettes sind nach
jedesmaliger Geburt der Wäscherin abzuliefern, Wachsleinwand
und Strohsäcke wo möglich an der Luft zu trocknen, fleißig zu
wechseln, nach Umständen fortwährend durch völlig neue zu ersetzen.
Sind Geburtskissen — aus Roßhaar und mit Lederüberzug — im
Gebrauche, so soll deren Benützung während einer Kindbett-
Fieber = Epidemie aufgegeben werden, damit nicht wegen der
Kostspieligkeit ihrer öfteren Erneuerung Unreinlichkeit und Krank-
heitsverschleppung eintrete. Gebärbetten, auf welchen Individuen
entbunden wurden, die schnell nach der Geburt unter Erscheinungen
des Kindbettfiebers gestorben sind, sollen vernichtet, oder doch
länger entfernt und vor dem Wiedergebrauche sorgfältig desinficirt
werden.
C. Vorschriften für Sicherung der Neu-Entbundenen
gegen das Kindbettfieber.
§. 10.
Die bisher erwähnten Bestimmungen in Ansehung der
Reinlichkeit, Sicherung guter Luft, Fernehaltung von Gemüths-
bewegung gelten auch zur Sicherung Neu-Entbundener gegen
das Kindbettfieber und sind in Verbindung mit den für Warte
und Nahrung der Wöchnerinnen, dann Temperatur der Zimmer 2c.
nach ärztlichem Rathe geltenden Normen genau zu beachten.
§. 11.
Alle animalischen Effluvien, Fruchtwasser 2c. müssen den
Gebärenden rasch und sorgfältig entfernt, wo möglich in fließendes
Wasser gebracht werden; das Verbringen solcher Effluvien in
die Abtritte ist durchaus fernezuhalten.
§. 12.
Je geringer die Zahl der in Einem Lokale beisammen
befindlichen Neu-Entbundenen, desto besser ist es, und sollen
mehr als 6 —8 auch in großen Lokalen nicht untergebracht
werden. Ein öfterer Wechsel im Gebrauche der Zimmer für
Wöchnerinnen ist sorgfältig zu beachten.
§. 13.
Treten gleichwohl bei einer Neu-Entbundenen verdächtige
Krankheitssymptome ein, so ist dieselbe in eine Krankenanstalt zu
verbringen. Diese Verbringung hat ohne allen Verzug und mit
aller möglichen Vorsicht für die Kranke und dafür zu geschehen,