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Cholera bei ihrem diesjährigen Erscheinen die Grenzen Baherns
abermals nicht überschreiten werde, so nimmt doch das Umsich-
greifen dieser Seuche in Italien und andern fremden Staaten
die Aufmerksamkeit des Staatsministeriums eben so, wie der
äußern Verwaltungsstellen und Behörden und deren Sorge
dafür in besondern Anspruch, daß es selbst für den nicht zu
erwartenden Fall nicht an den erforderlichen Vorbereitungen fehle.
Dem Königl. Regierungspräsidium wird daher besonders
empfohlen, sein Augenmerk dahin zu richten, daß in dem Kreise
zwar einerseits Alles vermieden werde, was den Gemüthern
unzeitige Besorgnisse einflößen und Furcht und Schrecken vor
der Cholera verbreiten könnte, und daß nicht minder jede
unnöthige, zur Belästigung der Gemeinden mit zwecklosem Auf-
wande hinführende Anordnung unterbleibe, daß aber anderseits
auch rechtzeitig auf Alles vorbereitender Bedacht genommen
werde, was erforderlich erscheint, um für den Fall des Aus-
bruchs dieser Krankheit denjenigen Cholerakranken, welchen zu
Hause keine ärztliche Hilfe und Pflege zu Theil werden kann,
namentlich in Städten und großen Märkten, die alsbaldige
Unterbringung in nahen öffentlichen Anstalten oder eigens dafür
hergerichteten Räumen zu sichern, und um an jeden Ort unver-
züglich die nöthige, dem Bedürfnisse angemessene ärztliche Hilfe
bringen zu können.
Die beabsichtigten Anordnungen sind vor deren wirklicher
Vorzeichnung, und zwar, wenn es nöthig erscheinen sollte, per
estaflete der Genehmigung des unterfertigten Staatsministeriums
zu unterstellen.
München, den 19. September 1835.
Staatsministerium des Innern.
An die sämmtliche Königl. Regierungs-Präsidien, also ergangen.
Nr. 959. S. 122.
Ministerial-Entschließung vom 10. September 1836, die asiatische
Brechruhr betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Die Möglichkeit eines Vordringens der asiatischen Brech-
ruhr über die Grenzen des Bayerischen Staates hat das unter-
fertigte Staatsministerium bereits am 19. September v. Is.