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zu vorläufigen Aufträgen an die Königlichen Regierungspräsidien
und zu Abforderung ausführlicher Regierungsgutachten veranlaßt.
Nachdem nunmehr der als möglich gedachte Fall wirklich
eingetreten ist, und das Uebel zu Mittenwald, Landgerichts
Werdenfels, Wurzel gefaßt hat, auch zwei sehr verdächtige Fälle
zu Obernzell nächst Passau wahrgenommen worden sind, so
erhalten sämmtliche Königliche Kreisregierungen, Kammern des
Innern, und deren Medizinalausschüsse auf den Grund ihrer
mit eben so viel Umsicht als Sachkenntniß erstatteten Berichte
nachstehende Weisungen.
l.
Allgemeine Bestimmungen.
1) Bekanntlich sind Furcht und Niedergeschlagenheit des
Gemüthes die sichersten Verbündeten, und die gefährlichsten
Träger der in ihrem eigentlichen Wesen noch nicht vollständig
ergründeten, in ihren Erscheinungen aber ziemlich genau con—
statirten Brechruhr.
Oberster Grundsatz muß es daher sein, bei Annäherung
sowohl, als bei wirklichem Vorhandensein dieser verderblichen
Krankheit Alles zu vermeiden, was Beängstigung ver-
breiten, und sonach die moralische Empfänglichkeit erzeugen oder
befördern könnte.
Die Königliche Kreisregierung, Kammer des Innern, in
Verbindung mit ihrem Kreismedizinal-Ausschusse, wird sämmt-
liche Polizei= und Sanitätsbeamte rechtzeitig hierauf aufmerk-
sam machen, und selbe entsprechend belehren.
2) Da ferner, abgesehen von dem beinahe einstimmigen
Urtheile der Techniker, über die miasmatische Natur der Seuche
gänzliche Absperrungen durch die Erfahrung als unausführbar,
theilweise Vorkehrungen der Art aber als unnütz belästigend
anerkannt sind, da ferner selbst bei entgegengesetzter Annahme
Maßregeln im Sinne der Contagiosität jedenfalls durch Be-
unruhigung mehr schaden würden, als ihre strengste und ge-
lungenste Durchführung gegenüber eines so mächtigen Uebels
zu nützen vermöchte, so sind Sperren und Contumazanstalten
in dem Sinne der Anordnungen von 1831, dann Erschwerungen
des Verkehrs durch Abforderung von Gesundheitszeugnissen
u. s. w. durchaus zu umgehen, und die diesfallsigen früheren
Vorschriften in keiner Weise mehr als existent zu betrachten.
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