279
Seelsorger und Armenpflegschafts-Räthe im vollsten Sinne des
Wortes zu gewinnen.
8) Der Einklang aller Wahrnehmungen läßt nächst
diätetischen und sanitätspolizeilichen Gebrechen das späte An-
rufen ärztlicher Hilfe, als eines der wesentlichsten Förderungs-
mittel der schon auf ihrem Zuge aus Indien nach Mittel-
europa ihrer ursprünglichen Intensität entblößten Krankheit,
und als die eigentliche Veranlassung der oft so über-
wiegenden Sterblichkeit erkennen. Kaum bemerkbar in
ihrem Kleime, schleichend in ihren ersten Momenten, dann
plötzlich zu raschem Verlaufe sich entwickelnd, und von Stadio
zu Stadio eilend, ist die Brechruhr auch bei minder heftigem
Auftreten in der Regel unheilbar, wenn die Hilfe erst in
den späteren Entfaltungsstufen beginnt; selbst viele
der als vorzugsweise acut betrachteten Fälle wurden bei näherer
Untersuchung als das bloße Hervortreten des unbemerkt er-
starkten Uebels erkannt.
Als das sicherste und zugleich einzig untrügliche
Mittel nicht nur zur Rettung zahlreicher Einzelnleben, sondern
auch zu Milderung des Krankheitscharakters im
Ganzen, wird daher von der Staatsregierung die Errichtung
ärztlicher Besuchsanstalten betrachtet. — Diese Anstalten sollen
den des täglichen Besuches eines eigenen Hausarztes nicht
versicherten Familien aller Cathegorien das täglich ein-
oder zweimalige unentgeltliche Erscheinen eines
Arztes, oder, wo die genügende Anzahl von Aerzten durchaus
nicht ermittelt werden kann, eines ganz tüchtig unterrichteten
ärztlichen Gehilfen, (im biennio begriffenen Arztes, ärztlichen
Praktikanten und Landarztes, Chirurgen u. s. w.) und auf
diese Weise das rechtzeitige Erkennen des Uebels, das
rechtzeitige Aufmerksamwerden auf die Nothwendigkeit diäte-
tischer oder ärztlicher Hilfe, und auf Begehren das Dar-
reichen solcher Hilfe darbieten.
Behufs dieser, die zarteste Sorgfalt des erhabenen Monarchen
bewährenden Anstalt soll jede größere Stadt, falls eine dieß-
fallsige Einrichtung nicht bereits besteht, in Distrikte eingetheilt,
jedem Distriktsarzte eine vollkommen zureichende Zahl Assistenten
in den Personen der durch eigene Praxis nicht oder wenig in
Anspruch genommenen praktischen Aerzte, dann der im biennio
begriffenen ärztlichen Praktikanten, und in deren Ermanglung