Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

285 
der Dauer des Brechdurchfalles die Aerzte, dann die approbirten 
Landärzte und Chirurgen zur Selbstdispensation der diesfalls 
nöthigen Arzneien unbedingt ermächtiget. Die Abnahme der 
Medicamente aus einer andern, als der Apotheke des Distriktes, 
ist denselben jedoch nur in soferne gestattet, als letztere die 
augenblickliche Ablieferung der geforderten Vorräthe erweislich 
nicht bewirkt haben sollte. 
18) Bei den Verstorbenen ob des bei der Brechruhr 
häufigen Scheintodes ist die Leichenbeschau mit ganz besonderer 
und gesteigerter Pünktlichkeit vorzunehmen, bei den Beerdigungen 
aber jede Abweichung von den herkömmlichen Gebräuchen zu 
vermeiden, und namentlich zu nächtlichen stillen Begräbnissen 
nur im äußersten Falle und bei ganz außerordentlicher Zunahme 
der Sterblichkeit zu schreiten. 
19) In Kundgabe der Sterblichkeitsresultate hat durchaus 
keine Verheimlichung Platz zu greifen, vielmehr ist die volle 
Wahrheit zur Kenntniß des Publikums um so mehr zu bringen, 
als einerseits die Billigkeit ein offenes Unterrichten der Staats- 
bürgers über die ihr Leben so nah berührenden Zustände 
erheischt, und als andererseits die ungeschminkte und glaubhaft 
dargebotene Gewißheit stets minder abschreckend wird, als die 
schwankenden, oder verkleinernden, in der Regel aber stets über- 
treibenden Gerüchte. 
Gegenwärtige Instruktion enthält die Grundzüge des in 
dieser wichtigen Angelegenheit auf allen Punkten des Reiches 
zu beobachtenden Verfahrens. Uebrigens bleibt alles hier Ge- 
schriebene nur todter Buchstabe. Leben kann ihm erst durch 
lebendige Aufgreifung, durch warmen Vollzug und durch zweck- 
mäßige Lokalisirung zu Theil werden. Hier beginnt die edle 
Aufgabe der Kreis-, Distrikts= und Lokalverwaltung. Bayerns 
Beamtenstand hat zu jeder Zeit der Stimme seines Königs, 
dem Rufe der Ehre und Pflicht rühmlich und mit eigenthüm- 
licher Hingebung entsprochen; er hat immer verstanden sich auf 
die Höhe des Momentes zu schwingen, und seine Thatkraft 
nach Maßgabe des Bedürfnisses zu steigern; er hat in gefahr- 
vollen Tagen gewußt, Begeisterung in alle Klassen der Bevölkerung 
zu übertragen, um Bayerns administrativen Ruhm vor aller 
Welt zu bewähren. Der bayerische Clerus aller Confessionen 
ist von jeher Hand in Hand mit der Staatsregierung gewandelt; 
dieser glücklichen Eintracht verdankt das Schulwesen dieses Landes
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.