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der Dauer des Brechdurchfalles die Aerzte, dann die approbirten
Landärzte und Chirurgen zur Selbstdispensation der diesfalls
nöthigen Arzneien unbedingt ermächtiget. Die Abnahme der
Medicamente aus einer andern, als der Apotheke des Distriktes,
ist denselben jedoch nur in soferne gestattet, als letztere die
augenblickliche Ablieferung der geforderten Vorräthe erweislich
nicht bewirkt haben sollte.
18) Bei den Verstorbenen ob des bei der Brechruhr
häufigen Scheintodes ist die Leichenbeschau mit ganz besonderer
und gesteigerter Pünktlichkeit vorzunehmen, bei den Beerdigungen
aber jede Abweichung von den herkömmlichen Gebräuchen zu
vermeiden, und namentlich zu nächtlichen stillen Begräbnissen
nur im äußersten Falle und bei ganz außerordentlicher Zunahme
der Sterblichkeit zu schreiten.
19) In Kundgabe der Sterblichkeitsresultate hat durchaus
keine Verheimlichung Platz zu greifen, vielmehr ist die volle
Wahrheit zur Kenntniß des Publikums um so mehr zu bringen,
als einerseits die Billigkeit ein offenes Unterrichten der Staats-
bürgers über die ihr Leben so nah berührenden Zustände
erheischt, und als andererseits die ungeschminkte und glaubhaft
dargebotene Gewißheit stets minder abschreckend wird, als die
schwankenden, oder verkleinernden, in der Regel aber stets über-
treibenden Gerüchte.
Gegenwärtige Instruktion enthält die Grundzüge des in
dieser wichtigen Angelegenheit auf allen Punkten des Reiches
zu beobachtenden Verfahrens. Uebrigens bleibt alles hier Ge-
schriebene nur todter Buchstabe. Leben kann ihm erst durch
lebendige Aufgreifung, durch warmen Vollzug und durch zweck-
mäßige Lokalisirung zu Theil werden. Hier beginnt die edle
Aufgabe der Kreis-, Distrikts= und Lokalverwaltung. Bayerns
Beamtenstand hat zu jeder Zeit der Stimme seines Königs,
dem Rufe der Ehre und Pflicht rühmlich und mit eigenthüm-
licher Hingebung entsprochen; er hat immer verstanden sich auf
die Höhe des Momentes zu schwingen, und seine Thatkraft
nach Maßgabe des Bedürfnisses zu steigern; er hat in gefahr-
vollen Tagen gewußt, Begeisterung in alle Klassen der Bevölkerung
zu übertragen, um Bayerns administrativen Ruhm vor aller
Welt zu bewähren. Der bayerische Clerus aller Confessionen
ist von jeher Hand in Hand mit der Staatsregierung gewandelt;
dieser glücklichen Eintracht verdankt das Schulwesen dieses Landes