Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 2. Band. Die Medizinalpolizei. (2)

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ist dasselbe demnach vorbereitet worden, um es zur Verfügung 
des Königlichen Regierungspräsidiums für den Fall zu stellen, 
wenn seine Anwendung früher oder später wünschenswerth 
erscheinen sollte. 
München, den 10. September 1836. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche Präsidien der Königlichen Kreisregierungen, K. d. J., 
also ergangen. 
Nr. 980. S. 124. 
Ministerial-Entschließung vom 10. September 1836, die asiatische 
Cholera betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der Herr Erzibischof (Bischof) empfangen anruhend einen 
Abdruck der in rubricirtem Betreffe an sämmtliche Königliche 
Kreisregierungen, Kammern des Innern, ergangenen Weisungen 
mit dem Wunsche, daß bei etwaigem Ersuchen des Königlichen 
Regierungspräsidiums und in dem von diesem angemessen er- 
achteten Zeitpunkte durch eine oberhirtliche Ermahnung die Auf- 
merksamkeit des katholischen Clerus der Erz= (der Diöcese N.) 
auf die Wichtigkeit der sich seiner Wirksamkeit hier darbietenden 
Aufgabe geleitet und dessen lebendige Thätigkeit für den wich- 
tigen Zweck in Anspruch genommen werden möge. 
München, den 10. September 1836. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche Herren Erzbischöfe und Bischöfe, also ergangen. 
6. 125. 
Ministerial-Entschließung vom 10. September 1836, die asiatische 
Brechruhr betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Das Königliche protestantische Oberconsistorium empfängt 
anruhend einen Abdruck der in rubricirtem Betreffe an sämmt- 
liche Königliche Kreisregierungen, Kammern des Innern, er- 
gangenen Weisung mit dem Wunsche, daß die Koöniglichen 
Consistorien bei etwaigem Ersuchen des Königlichen Regierungs- 
präsidiums und in dem von diesem angemessen erachteten Zeit- 
punkte durch eine oberhirtliche Ermahnung die Aufmerksamkeit
	        
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